Post 17 kann ich hier nur unterstützen, jedenfalls ist das auch meine Meinung.
Das mit den 24 Monaten Gewährleistung in einem anderen Post gilt für neue Sachen, für gebrauchte Sachen gilt 1 Jahr Gewährleistung nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Verkäufe als Privat mit Ausschluss, wie in diesem Fall, zieht höchstens eine negative Bewertung nach sich. Der "Betrogene" kann auch eine Anzeige erstatten, steht ihm frei. Die Polizei schaut sich aber die Ebayauktion genau an und wird bei Einschränkung der Gewährleistung bei Privat die Sache auf sich beruhen lassen.
Gruß
Rüdiger
Bin kein Rechtsanwalt, deshalb keine rechtsverbindliche Aussage!
Das mit den 24 Monaten Gewährleistung in einem anderen Post gilt für neue Sachen, für gebrauchte Sachen gilt 1 Jahr Gewährleistung nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Verkäufe als Privat mit Ausschluss, wie in diesem Fall, zieht höchstens eine negative Bewertung nach sich. Der "Betrogene" kann auch eine Anzeige erstatten, steht ihm frei. Die Polizei schaut sich aber die Ebayauktion genau an und wird bei Einschränkung der Gewährleistung bei Privat die Sache auf sich beruhen lassen.
Gruß
Rüdiger
Bin kein Rechtsanwalt, deshalb keine rechtsverbindliche Aussage!