Hallo zusammen
ich denke wir haben hier zwei Problematiken
einmal die EMS ist für den transport zuständig
und die GDSK übernimmt ledliglich die Zollabwicklung
das ist vollkommen legal wir dürfen nicht die GDSK als Transporteur sehen
EMS Transportiert die Fracht
die Fracht kommt nun hier in Frankfurt an und nun ist aus einem grund die Zollschranke zu...die fracht kann nicht weiter...also muss diese hürde genommen werden
die Zollhürde aber ist nicht in den Transportkosten enthalten und auch nicht aufgabe der EMS sondern aufgabe des EMPFÄNGERS
wenn nun die GDSk die Aufgabe übernimmt weil der Empfänger sie beauftragt so sind die Gebühren/kosten auch zu zahlen
ich kann doch nicht erst einen Auftrag erteilen und unterschreiben und dann per Formbrief nicht bezahlen wollen
eine Leistung wurde erbracht
das Problem entsteht erst bzw wenn die GDSK die verzollung *OHNE AUFTRAG* übernimmt
dann ist das ganze in einem rechtlich bedenklichen raum
aber man muss sich klar sein das man entweder
-sie beauftragt und auch dann für die Leistung bezahlen muss(es hat ja nichts mit den Transportkosten zu tun)
-die Ware zurückschickt und jedem damit kosten verursacht
-oder sie selbst verzollt was nicht so schwierig ist aber aufwand bedeutet( man braucht die rechnung, ein wenig zeit und ein lächeln für den Zöllner)
und die gebühr der abfertigung ist im vergleich nicht zu hoch
wenn man die GDSK nun erst beauftragt um dann die abfertigungskosten nicht bezahlen will
geht man ebenfalls in einem rechtlich bedenklichen Raum über
ich verstehe das es sehr ärgerlich ist wenn man für ein handy ein paar euronen bezahlt und dann solch unerwartete kosten entstehen
aber da sollte man im voraus sich überlegen wie man verfahren will wenn der Zoll sich meldet