Der Frage ist, wer wen verklagen möchte. Denn der Streitwert wird es schwierig machen, davon ein Verfahren eröffnet zu bekommen oder überhaupt einen Anwalt zu finden, der sich damit abgeben mag. In die Röhre guckt in so einem Fall erstmal der Geschädigte, solange dieser nicht zum Stalker mutiert.
Und das ist dann auch die Sache mit den Ebay-Auktionsabbrüchen. Man muss schon ein sehr dickes Fell haben und faktisch "sein eigener Anwalt", damit sich der Protest lohnt.
Wenn die Zahlung per Paypal erfolgt, dann hat jedoch der Käufer den sehr langen Hebel.
(Und nein, auch versicherter Versand hilft wenig, wenn der Empfänger behauptet, einen Zeuge dafür zu haben, dass bei Öffnung der Sendung nur eine Tafel Schokolade statt eines Handies drin gewesen sei.)
Daher: Es hilft immer, nicht nur ausschließlich per Einschreiben oder "gegen Ablieferbeleg" zu verschicken, selbst wenn es beim Privatverkauf "eigentlich" unnötig ist, sondern zusätzlich den Verpackungsvorgang und das Einlegen in der Packstation ausführlich zu fotografieren.. richtig viele Bilder... kostet ja nix... oder gleich filmen.
Und ein zusätzlicher Zeuge (kein Familienmitglied) hilft auch. Der sollte natürlich auch wirklich "echt" sein. "Freundschaftsdienste" könnten sich da als erheblicher Schuss in den Ofen erweisen, wenn derjenige dann wenn's Hart auf Hart kommt einen Rückzieher macht.
Benennung des Zeugen und Hochladen der Bildgalerie bei IMGUR&Co im Mailwechsel mit der Gegenseite hilft erfahrungsgemäß "Wunder".