@ColonelZap : Ernst nehme ich hier gar nichts und niemanden.Ich habe die email ja auch bekommen, selbst PayPal schreibt dort "AGBs", nach MEINER Meinung gibt es das nicht, AGB ist richtig,


@ColonelZap : Ernst nehme ich hier gar nichts und niemanden.Ich habe die email ja auch bekommen, selbst PayPal schreibt dort "AGBs", nach MEINER Meinung gibt es das nicht, AGB ist richtig,
... ist heute langweilig hier...Sich totzulachen muss nicht tödlich sein
Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss über die gekauften Waren und versucht
4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet oder nachfolgend in dieser
Ich habe nicht widersprochenHabe mich nur über die AGBs amüsiert, mehr nicht
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Bei Grammatik Fragen kann ich mich einfach nicht zurückhalten... ich bin zwar grundsätzlich der Meinung dass ColonelZap recht hat. Allerdings will der Volksmund mit AGBs sagen, dass es sich um Klauseln handelt und nicht um AGB = Klauselwerk. Sprache ist fließend und geschriebene Regelwerke wie der Duden sind immer hinterher. Wenn genug Menschen den Begriff AGBs benutzen, muss er auch irgendwann in den Duden als Alternative aufgenommen werden.Nimm das doch nicht so bierernstIch habe die email ja auch bekommen, selbst PayPal schreibt dort "AGBs", nach MEINER Meinung gibt es das nicht, AGB ist richtig, Bedingungens sieht nicht gut aus
Edit:
http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/agbs.shtml
Vielleicht hilft mir einer.In diesem Fall (das Paket ist verloren) gilt PayPal-Käuferschutz nicht. Das muss ich erst nachhinein bitter erfahren. Laut der PayPal-Käuferschutzrichtlinie p. 4.1 "Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab."
Aber bitte nur, wenn auch das aufgenommen wirdWenn genug Menschen den Begriff AGBs benutzen, muss er auch irgendwann in den Duden als Alternative aufgenommen werden.