Huawei Ideos X3 Nur 50€ mit Haken :P

Kylekassar

Member
-1tens klappt das wahrscheinlich nicht mit Odin3 das Net/Simlock zu entfernen, und 2tens ist das entfernen von Provider Net/Simlock eine Straftat, also Finger weg, oder wers Netlock raus haben will bei Tchibo anrufen und LEGAL per Code nach Zahlung zusätzlicher 49,95€ emtfernen
kann mir Odin3 entsperrt werden
 

Kylekassar

Member
is eine Straftat.
Was fürn Klug*******r.
@reinhardt321 jo prima 1ter beitrag reinhardt321; hast n recht grosses mundwerk für einen der schon seit Dezember 2009 registriert ist und es erst heute schafft ,mit so nem Kommentar , mal aus deiner dunklen Ecke zu kommen daher ..... Daumen hoch für die Meinungsfreiheit
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
@Kylekassar: In Bezug auf die "große Klappe" von reinhardt321, hast du Recht, er hätte es etwas "gepflegter" Formulieren können, dass du unrecht hast.
Das Entfernen von Sim- bzw. Netlook ist echt keine Straftat, solange du das an deinem Eigentum machst.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
öhm @dorschdns....
so ganz richtig ist das nicht........weiter oben schrieb ich das: "wo kein kläger, kein richter"
aber strafbar ist es .
letztens war ein fall im den nachrichten zu sehen, schließlich sind die dinger subventioniert 2 jahre lang, da bist du vertraglich an einem anbieter gebunden. knackst du das, so entgeht ihm geld, "quasi bestiehlst du ihn" und bringst ihn um sein geld das er investiert hat.
nunja, es gibt noch andere paragraphen die man dabei verletzt, deswegen ist es halt eine straftat.

apropo eigentum, das stimmt auch nicht ganz, eigentum ist es erst nach 2 jahren rechtlich gesehen (bei sim-look).

lg
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Das ist ja alles soweit richtig, was du da schreibst.
Keine Frage, der Händler büßt in diesem Fall ne Menge Geld ein.
Betrachte das ganze aber mal von der rechtlichen Seite.

Die sieht nämlich so aus: Eine Straftat besteht erst wenn du den Sim / Netlock durch einen aktiven Eingriff in das Gerät entfernst!
Der aktive Eingriff ist strafbar, das heist, eine veränderung an der Soft- bzw Hardware zum Zwecke der Entsperrung.
Also, wenn du dir im Netz bei www_xxxxx_com einen Code generieren lässt und mit diesem dein Gerät entsperrst hast du dich nicht strafbar gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

zoo2012

New Member
Fernsehen ist nicht wirklich eine gute Quelle. Hoffentlich war es nicht RTL2 oder so... :)

In aller Regel werden die Geräte mit Simlock übereignet, ohne dass dein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird. Man ist also ganz normaler Eigentümer. Nur ist das Gerät halt für die ersten zwei Jahre eingeschränkt, was man beim Erwerb ja auch in Kauf nimmt.
Das Freischalten des Simlock soll eine Straftat sein? Vielleicht ein Eingehungsbetrug... schwierig schwierig... Es scheint hierzu im Privatbereich noch keine Urteile zu geben. Fachliteratur zu dieser Frage gibt es aber schon... habe ich nur leider nicht zur Hand.

Im Ergebnis würde ich sagen, dass man als Privatperson ruhig entsperren kann.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
nunja...
das ist eine grauzone die jetzt so langsam aufgerollt wird.
ob du das aktiv machst oder ein code, die frage ist natürlich nicht geklärt, das müssen die gerichte entscheiden.

aber zugegebenermaßen, eine veränderung der handy software ist nicht ohne, den ein code ist ja so oder so nötig zum entsperren...oder?

siehe: Gesperrte Gerte: Polizei knpft sich Handy-Knacker vor - SPIEGEL ONLINE

und besonders der hier: Simlock entfernen: Staatsanwaltschaft ermittelt

Entsperrung per IMEI

Bei der ersten Variante gibt der Kunde die IMEI Nummer seine Handys an ...... .... anhand eines Algorithmus den vorgesehenen Code zum Entsperren des Gerätes ......... In diesem Fall nun ist der Kunde der Täter, denn er handelt gesetzeswidrig in Bezug auf das Gesetz der Datenveränderung und macht sich des Computerbetrugs schuldig. .... Auch stellt die Ermittlung des Codes eventuell den Tatbestand des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen da.
passagen habe ich absichtlich herrausgenommen um zu verdeutlichen weil ...ob es ein händler ist der den code bereitstellt oder eine software zum runterladen macht keinen unterschied.
es geht nicht um tausch der software, dies ist grad nicht bestand der unterhaltung hier, den die ist ja strafbar, da sind wir uns einig.

alles in allem ist es noch eine juristische grauzone...aber wo kein kläger, da ist auch kein richter, oder? ;)

Doppelpost zusammengefügt nach 6 minutes:

Fernsehen ist nicht wirklich eine gute Quelle. Hoffentlich war es nicht RTL2 oder so...
nö, war auf ntv und n24 wo ichs gesehen habe...

Man ist also ganz normaler Eigentümer.
das ist ja auch richtig, nur nicht an der software....

würde ich sagen, dass man als Privatperson ruhig entsperren kann.
kannst du, darfst du auch, nur ist es halt so gesehen eine straftat....ob betrug oder was anderes ist noch nicht so geklärt worden, und bisher ist noch niemand verurteilt worden. nur halt nicht erwischen lassen ;)
 
Moderiert:

Kylekassar

Member
Ich schliesse mich grundsätzlich Herr an was das angeht, nur bitte nicht fett in nem Thread posten , da es ja nicht rechtlich astrein ist könnten die Forumsbetreiber ratzfatz Ärger an der Backe haben , den keiner hier will.
Wer was wie macht wenn er sich da per PN infos oder Tips holt iss mir egal.
 

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