Handys vom Zoll einbehalten

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nunofo

New Member
Die Form / Größe des CE Zeichens ist ganz klar definiert. Und jedes das davon abweicht wird als gefälscht deklariert.
Mit dem Anbringen des CE-Zeichens verpflichtet sich der Hersteller das Gerät nach der EU Norm gefertigt zu haben.
Und kann dafür in Problemfällen auch belangt werden.
Mit einem "gefälschten" Zeichen allerdings nicht. Ist dann ja kein CE in dem Sinne ;)

Daher die ganze Problematik.
Für die Anbringung des Zeichens ist auch keine Prüfung notwendig. Lediglich die Zusicherung das nach der Norm gebaut wurde.
Geprüft wird das nur in Problemfällen.
Aus diesem Grund ist das Zeichen auch ein ganz klein wenig fragwürdig...
Wenn das CE-Zeichen in Form und Größe von dem original abweicht ist es somit keine Fälschung mehr und was der Hersteller mit den Buchstaben C und E besagen will sei mal dahin gestellt, kann ja auch "China Export" bedeuten :)

Es könnte höchstens etwas unternommen werden wegen einer fehlenden Konformitätserklärung allerdings halte ich definitiv ein Importverbot wegen fehlenden CE als Schwachfug und das Beschlagnahmen und Zurücksenden als Rechtswidrig.
Bestes Beispiel wäre z.B. Tuning Zubehör für Pkw, kann man an jeder Ecke kaufen und größtenteils wird darauf hingewiesen das der Betrieb in DE verboten oder nur für Sportzwecke/nicht im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen darf, ein CE Zeichen sucht man an diesen Teilen vergeblich oder z.B. an den so beliebten 100 Watt Glühlampen für Fahrzeuge.

wie dem auch sei, ich würde gegen diese Maßnahme angehen
 

Rumpelstilzchen

Well-Known Member
Wenn das CE-Zeichen in Form und Größe von dem original abweicht ist es somit keine Fälschung mehr und was der Hersteller mit den Buchstaben C und E besagen will sei mal dahin gestellt, kann ja auch "China Export" bedeuten
Dann wäre eine Picasso Fälschung mit einem geänderten Pixel also auch keine Fälschung mehr?
Ist doch klar worauf es da angelegt wird.
Und doof sind die vom Zoll/Bundesnetzagentur doch auch nicht.

Bezüglich der Konformitätserklärung, das hängt doch alles mit zusammen ;)
Wir fertigen in meiner Firma Schaltanlagen. Auch fürs Ausland. Also hab ich mit diesen Dingen auch öfter zu tun.

Auszug Wikipedia:
Durch ein „Konformitätsbewertungsverfahren“ muss der Hersteller nachweisen, dass er die in der Richtlinie oder den Richtlinien enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat. Das Konformitätsbewertungsverfahren muss vom Hersteller für jedes Produkt vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durchgeführt werden. Am Ende des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung für sein Produkt aus, in der er erklärt, dass das Produkt zu den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie(n) konform ist. Am Produkt bringt der Hersteller dann die CE-Kennzeichnung an, falls die angewandte Richtlinie dies vorsieht.
 

duffy-31

Well-Known Member
Also Autoteile müssen eine E Nummer und kein CE Kennzeichen haben.

Und in meinem editierten Post steht was die BNA dazu sagt.
Wer es selbst ausprobieren möchte : BNA Dienststelle Mainz 06131-180 dann mit Referat 411 verbinden lassen.
 

nunofo

New Member
Dann wäre eine Picasso Fälschung mit einem geänderten Pixel also auch keine Fälschung mehr?
sofern es nicht als Picasso angegeben ist lautet die Antwort "Nein"
Die Iphone Kopie ist auch keine Fälschung sofern es nicht als Iphone angegeben wird oder z.B. das Apple Logo spiegelverkehrt oder geringfügig verändert wurde.
ich glaube es war in den 70er, da hat mal jemand Geld gedruckt und statt "100 Deutsche Mark" stand auf den Scheinen "100 Falsche Mark", das Urteil ging damals zu Gunsten des Angeklagten aus ;-)



Ist doch klar worauf es da angelegt wird.
logisch, da stimme ich Dir auch voll und ganz zu

Und doof sind die vom Zoll/Bundesnetzagentur doch auch nicht.
das hab ich auch nicht unterstellt, höchstens vielleicht das hier Kompetenzen überschritten werden sofern es tatsächlich so ist wie die Fragestellerin schildert und keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist.
 

Jen76

New Member
das witzige war ja das ich noch nicht mal nachsehen konnte ob ein CE vorhanden oder nicht. ich sollte den umschlag öffnen und ihr die kartons mit den handys übergeben, gesagt getan ... ein blick drauf und sofort die aussage : die handy bekommen sie nicht das CE ist gefälscht. auf weitere nachfragen direkt vor ort nur die etwas pampige antwort : das habe ich doch gerade gesagt , sie bekommen sie nicht weil das CE gefälscht ist.

sie sagt mir dann das die handys an die BNA gehen und geprüft werden, meine chancen die handys zu bekommen allerdings gegen null wären.

ich habe darauf hin bei der BNA angerufen und genau die gleiche auskunft bekommen wie duffy schrieb. ich habe mich bis hoch nach ostfriesland verbinden lassen da da der eigentlich sachverständige sitzt, der dann wohl auch die handys geprüft hat. der auftrag lag schon keine stunde später auf seinem tisch, der wußte sogar wie ich heisse :grin:

das nächste was ich dann hörte , waren die scheiben vom zoll die ich wortgenau im thread geschrieben habe. und nun warte ich drauf das mit efox irgendwann bestätigt das die handys wieder "zuhause" sind und man dann überlegt was man macht.

lg jenny
 
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