Im Anhang des Schreibens unter Punkt 7 werden ja die Voraussetzungen genannt, die für eine Vernichtung vorliegen müssen.
Zu allererst ist der Inhaber der Entscheidung (hier: Osram) verpflichtet die Fälschung nachzuweisen.
Wenn sie das können, und man selbst nichts unternimmt, wird die Ware letztendlich vernichtet (Zustimmungsfiktion).
Dem Widersprechen würde ich daher nicht, sondern einfach die Füße still halten und warten.
Ich würde vielleicht noch beim Zoll persönlich anrufen und fragen, ob das Paket geöffnet wurde, ob man Bilder erhalten könne und ob Osram die Echtheit jetzt prüft. Nur um sicher zu gehen, was als nächstes passiert.
@ColonelZap ich denke nicht, dass der Zoll nur bei vermuteten Plagiate aktiv wird. Wenn ich das Schreiben richtig interpretiere, dann hat Osram explizit beantragt, dass der Zoll bei der Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen unterstützen soll. D.h., der Zoll fischt alles raus und übergibt es an Osram zwecks Prüfung, egal ob echt oder nicht.
Die Aufmachung und alles drumherum sieht schon verdammt echt aus hier, aber das will nix heißen, wie wir alle wissen.
Wie gesagt, ich würde mal mit dem Zoll sprechen und ansonsten abwarten und Tee trinken.