(((TOM)))
Member
Gut, danke für den Rat.
Also letztlich irgendwie nachweisen, dass es eine "Wiedereinfuhr" ist, z.B. mit Rechnung, Paypal, Einlieferbeleg der Rücksendung nach China, hätte auch noch ein Foto vom Päckchen vor dem Versand. Wobei ich mal annehme, dass dann am Ende entscheidend ist, was der Zoll davon als Beweis akzeptiert ...
Im ungünstigsten Falle müsste ich dann wohl (nochmal) versteuern ...? Wobei "nochmal" nicht stimmt: Hatte beim ersten Mal das Glück, dass es ohne EUSt. durchgerutscht ist.
(Bin mal ein paar Minuten offline ...)
Also letztlich irgendwie nachweisen, dass es eine "Wiedereinfuhr" ist, z.B. mit Rechnung, Paypal, Einlieferbeleg der Rücksendung nach China, hätte auch noch ein Foto vom Päckchen vor dem Versand. Wobei ich mal annehme, dass dann am Ende entscheidend ist, was der Zoll davon als Beweis akzeptiert ...
Im ungünstigsten Falle müsste ich dann wohl (nochmal) versteuern ...? Wobei "nochmal" nicht stimmt: Hatte beim ersten Mal das Glück, dass es ohne EUSt. durchgerutscht ist.
(Bin mal ein paar Minuten offline ...)