beim nächsten Einkauf auf der Obstwaage wiegen. Wenns mehrfach vorkommt, zum Eichamt gehen und der Verbraucherzentrale melden!Luftverpackung
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Füllmenge sollen 300 Gramm sein
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Ja, hast Du recht.beim nächsten Einkauf auf der Obstwaage wiegen. Wenns mehrfach vorkommt, zum Eichamt gehen und der Verbraucherzentrale melden!