Blackview Ultra vom Zoll einbehalten

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Für alldiejenigen, die es interessiert, hier noch die Antwort der BNA (ZLS.Postfach@BNetzA.de) auf meine Anfrage und Zusendung der Unterlagen, welche ich von Blackview erhalten habe:

Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxx,

zur Erklärung der Sachlage folgende Erläuterung:

Ein Produkt wird mit der Zollabfertigung in der EU in Verkehr gebracht und muss daher die Vorschriften der anwendbaren Richtlinien erfüllen. Fehlende / falsche Kennzeichnungen, Herstellerhinweise, Typenbezeichnungen und fehlende Unterlagen (z. B. deutsche Gebrauchsanleitungen, Konformitätserklärungen) können beim Zoll dazu führen, dass ein Produkt nicht in den freien Warenverkehr überführt wird.

Bei der einen von Ihnen übermittelten Unterlage handelt es sich um ein Zertifikat, wo ein Prüflabor die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens mit den zur Prüfung herangezogenen Normen beschreibt und eine Konformitätsvermutung bescheinigt. Diese kann als Grundlage für die Ausstellung einer Konformitätserklärung verwendet werden. Die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) muss aber vom Hersteller des Produkts ausgestellt werden (bei dem Aussteller des Zertifikats (Phoenix Testlab) handelt es sich um das Testlabor und nicht um den Hersteller des Produkts).

Die ebenfalls von Ihnen übermittelte Konformitätserklärung bezieht sich zwar auf das Produkt, bescheinigt wird aber ausschließlich die Konformität nach der Direktive 2011/65/EU RoHS (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten).

Des Weiteren werden die bei dem Produkt festgesellten anderen Mängel (fehlende deutsche Gebrauchsanleitung und Typenangabe auf dem Netzteil) durch nachträgliches Beibringen einer "Konformitätserklärung" nicht beseitigt.

Bedingt durch die Mängel an dem von Ihnen zur Einfuhr angemeldeten Produkt wurde das Mobiltelefon als nichtkonform eingestuft und ist somit nicht einfuhrfähig. Als Anlage habe ich Ihnen unsere Entscheidung (Rückmeldung an das Zollamt) angehängt.

Zu dieser Rückmeldung möchte ich noch anmerken, dass uns Bilder vom Akkufach des Handy's nicht vorlagen. Bei anderen Einfuhren dieses Produkts ist im Akkufach ein CE-Kennzeichen vorhanden, somit ist zu vermuten, dass dieses auch hier der Fall ist. Deshalb wird die Entscheidung hinsichtlich der nicht vorhandenen Einfuhrfähigkeit auch nicht auf die fehlenden CE-Kennzeichnung gestützt. Wie bereits oben beschrieben, sind die anderen aufgeführten Mängel (bei sämtlichen weiteren Einfuhren dieses Gerätetyps ebenfalls vorhanden) Grundlage unserer Entscheidung.

Sollten Sie weiterhin Einspruch gegen die Nicht-Freigabe Ihrer Warensendung einlegen, klären Sie dieses bitte mit dem entsprechenden Zollamt bzw. Hauptzollamt.

Falls Ihrerseits Fragen zu meiner Erläuterung bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Bunjes

Referat 411 / Standort Leer
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hermann-Lange-Ring 28
26789 Leer
Tel.:       0491/9298-166  KW *121-166
Fax:       0491/9298-182   KW *121-182
mailtoDieter.Bunjes@BNetzA
 

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borg2k

Member
Tjo zu unserem Leidwesen legt der deutsche Zoll die Regeln halt sehr eng aus.

Die ganzen Modelle die bei Ebay usw. verkauft werden, werden bestimmt über EU-Länder importiert wo der Zoll das nicht so eng sieht. Was dann einmal in der EU ist, kann halt frei gehandelt werden. Da hat der kleine private Verbraucher in Deutschland in der Tat die Arschkarte gezogen.
 

Erbsenmatsch

Well-Known Member
Ich werde es NIE verstehen!!! ICH brauche keine deutsche Anleitung,
nicht jeder Käufer hat einen YouTube Channel mit Smartphone Videos :grin:

Spaß bei Seite. Ich erhalte zur Zeit auch immer wieder Pakete wo extra eine Anleitung beigelegt wird, ohne dass sie zum Gerät passt.

Aber zumindest das Blackview Omega hatte ein heft mit mehreren Sprachen dabei. Der Hersteller ist hier auch sehr bemüht für zukünftige Geräte. Ich weiß, das ist natürlich nicht förderlich für den Fall jetzt. Wollte es trotzdem mal anmerken :)
 
G

Gast123

Guest
Ich sehe so etwas als Entmündigung: ICH kaufe etwas, ich weiß GENAU, was ich kaufe und dass keine deutsche Anleitung dabei ist, und ich WILL es so haben. Und dann kommt der Amtsschimmel und sagt mir, dass ich das nicht darf, weil sie mich vor einem Produkt mit englischer Bedienungsanleitung 'schützen' wollen. Das IST Entmündigung. Wie früher...

Wie auch immer: ich persönlich habe noch keine Probleme mit dem Zoll gehabt. Die Zoll-Leute, mit denen ich immer zu tun habe, sind erwachsene, selbst-denkende und coole Leute.

Aber... wenn es bei jemanden mal Zweifel geben sollte, ob der Zoll wegen einer nicht-deutschen Anleitung Probleme machen könnte, dann sollte man vielleicht eine generische deutsche Anleitung eines Smartphones, wie wir sie hier in CM zur Verfügung gestellt haben, mitnehmen. Oder wenn man sich ein anderes Gadget kauft, dann ist das z.B. bei Banggood so, dass direkt auf der Produktseite oft eine Kurzanleitung (auf Englisch) steht, die man mit Google Translate einfach ins Deutsche übersetzen und ausdrucken kann.

Bedienungsanleitungen müssen heutzutage nicht mehr in Paketen beiliegen, sondern werden über das www oder Email verschickt. Und genau das kann man ja dann mit dem Ausdruck auch belegen.
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Die Zoll-Leute, mit denen ich immer zu tun habe, sind erwachsene, selbst-denkende und coole Leute.
Bisher war das bei mir hier in Dresden auch so, nur diesmal eben nicht. Da hatte ich das Glück mit einer "Madam" Bekanntschaft zu schließen. Auf sie trifft nicht eine einzige der von dir genannten Eigenschaften zu. Hätte ich Blödmann nicht gesagt, dass es sich um ein Handy handelt, wäre das Teil wahrscheinlich auch als Plattenspieler durchgegangen.
 

borg2k

Member
Gute Idee fürs nächste Mal, da sagt man dann einfach es ist ein MP3-Player der übers Display per Solar geladen wird. :)
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
da sagt man dann einfach es ist ein MP3-Player der übers Display per Solar geladen wird.
... wenn ich gesagt hätte, dass es ein Staubsauger für die Puppenstube ist, das hätte diese hochintelligente Zollmitarbeiterin auch geglaubt. Die hatte echt von nichts einen Plan, aber davon jede Menge........
 

eltipo

Well-Known Member
Hier in Münster gibt's aber auch solche Mitarbeiter. Mir blieb nichts anderes, als aufzugeben und anderweitig zu bestellen, solange es ein fertiges Produkt ist, bei Baugruppen hab ich das letzte mal gewonnen... Und die MA musste mir zähneknirschend meine Schaltungen aushändigen.... Auf den Stress habe ich aber echt keinen Bock... Die haben eindeutig gewonnen... :(
 

olli23

Member
Hallo,
in Münster hatte ich bis jetzt keine Probleme, war aber auch bis jetzt nur wegen Modellbau Artikeln da. Die sind immer interessiert, und haben sich bei einen RTR Modell fast entschuldigt, das sie Steuern berechnen mussten.​
 

eltipo

Well-Known Member
Also, mein Eindruck war, alles, was mit ce zu tun hat, da werden die scharf wie Nachbars Lumpi. Bedienungsanleitung wollten die für die Module auch haben... Völlig bescheuert und weltfremd.. Nicht wissen, was das ist... Aber auch nicht glauben, wenn man es ihnen erklärt... Da ist mir das Heck geplatzt
 
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