@altmann ich persönlich würde auch die Ware annehmen und das Ganze unter Lehrgeld verbuchen.
Du hast Recht, mein Vorschlag war nicht ganz zu Ende gedacht.
Szenario 1: Paket bleibt nicht im Zoll hängen. => Alles Gut.
Szenario 2: Paket schlägt im Zoll auf. => 2 Fälle
Fall 1: Ware hat kein CE Kennzeichen => Einfuhr nicht möglich => Disput bei AliExpress
Fall 2: Ware hat CE Kennzeichnung => Gebühren bezahlen und unter Lehrgeld verbuchen.
Bei Fall 2 könnte man lediglich reklamieren, dass der Verkäufer einen Versand aus EU-Lager angeboten hatte, welchen er aber nicht eingehalten hat und die Gebühren nachfordern. Dem gegenüber steht aber das Rücktrittsangebot des Verkäufers.