flamenKo
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Letzendlich hält sich die BNA auch an die EU-Richtlinien. Hier sollte auch etwas beachtet werden:
Wir als Consumer sind ja dann der Importeur des Smartphones. Die EU-Richtlinie schreibt NICHT vor, in welcher Sprache eine "Anleitung" vorliegen muss. Dies liegt dann wohl eher im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.
Die Bundesnetzagentur beschreibt ihren Teil so:
Ist die offizielle "Mein eBay-Seite" vom BNA.
Die BNA gibt hier NICHT vor, wie die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss oder ähnliches.
Zum Thema Samsung Galaxy S4 mini:
Somit kann ein EU-Mitgliedsstaat im nationalen Recht die Anbringung der CE-Kennzeichnung noch explitzit durch Gesetze o.ä. einschränken oder wie auch immer. Hier schreibt das EU-Recht nur die Allgemeine Anbringung der CE-Kennzeichnung vor, der Rest obligt dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat.
Soooooooooooo und nun, viel Spaß beim weiter diskutieren und (jura-)fachsimpeln!
Quelle: http://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/importers-distributors/index_en.htmImporters
When importing from non-EU countries, importers must check that products fulfil all EU safety, health and environmental protection requirements before placing them on the market. The importer has to verify that:
- the manufacturer outside the EU has taken the necessary steps to allow the product to be placed on the EU market;
- the necessary documentation such as the EU Declaration of Conformity and the technical documentation is available upon request;
- contact with the manufacturer is possible at any time.
Wir als Consumer sind ja dann der Importeur des Smartphones. Die EU-Richtlinie schreibt NICHT vor, in welcher Sprache eine "Anleitung" vorliegen muss. Dies liegt dann wohl eher im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.
Die Bundesnetzagentur beschreibt ihren Teil so:
Quelle: http://www.ebay.de/gds/Importe-von-elektrischen-Produkten-aus-Drittstaaten-/10000000015017209/g.htmlProdukte, die für den europäischen Markt vorgesehen sind und dort betrieben werden sollen, müssen zwingend mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese Kennzeichnung muss außerdem auf der Verpackung und in den Begleitunterlagen vorhanden sein.
Bei FTEG-relevanten Produkten wie z.B. Handys, Funkanlagen etc. muss dem Produkt zusätzlich eine Konformitätserklärung beiliegen. Bei solchen Produkten müssen die Begleitunterlagen sowie Hinweise zum bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb in der jeweiligen Landessprache (z.B. deutsch) beiliegen.
Ist die offizielle "Mein eBay-Seite" vom BNA.
Die BNA gibt hier NICHT vor, wie die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss oder ähnliches.
Zum Thema Samsung Galaxy S4 mini:
Und weiter heißt es:Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach dem EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Zahlreiche Produkte, die in Deutschland bzw. in der EU gehandelt werden, besitzen eine solche Kennzeichnung nicht. Dies gilt z.B. für viele Produkte, welche der deutsche Händler bei einem gewerblichen Vorverkäufer oder einem Hersteller aus asiatischen Ländern bezogen hat.
In der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 der EU heißt es zur "Anbringung" einer CE-Kennzeichnung:Häufig steht auch der Vorwurf im Raum, dass auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung der Geräte keine hinreichenden Angaben gemacht werden, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Gerät zur Verwendung bestimmt ist.
Die vorgeworfene Handlung erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand von § 10 FTEG.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008R0765Artikel 30
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
(1) Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden.
(2) Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht.
Somit kann ein EU-Mitgliedsstaat im nationalen Recht die Anbringung der CE-Kennzeichnung noch explitzit durch Gesetze o.ä. einschränken oder wie auch immer. Hier schreibt das EU-Recht nur die Allgemeine Anbringung der CE-Kennzeichnung vor, der Rest obligt dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat.
Soooooooooooo und nun, viel Spaß beim weiter diskutieren und (jura-)fachsimpeln!