Der Schnäppchen Thread

kahoho

New Member
Ich hätte erwartet, dass PP gar nicht erst die Lastschrift einreicht.
Kauf, Bezahlung und Storno waren doch alle an einem Tag.

Danke für alle Hinweise, ich warte dann bis Mitte Januar.
 

Poppeye

Well-Known Member
Da kann man sich rechtlich auf den Standpunkt stellen, ein Vertrag wäre zustande gekommen... Ich würde den Monitor einfordern.

Habe vor Jahren mal bei Hitmeister Markisen bestellt, da haben die den Kaufpreis 3x abgebucht statt 1x. Meiner Bank habe ich dann 2 Rücklastschriften beauftragt, statt mich bei denen zu beschweren. Das hat die ordentlich Gebühren gekostet und sie haben lange gemault und wollten das zurück haben, konnten aber am Ende nichts machen.
 

Andreas G

Well-Known Member
Was mich dabei stört ist, dass die beiden SIM nicht LTE haben. Einer ist leider nur GSM. Sonst könnte ichbauch dran Gefallen finden. Ansonsten sicher top. Vor allem der Preis .
 

Joe_User

Well-Known Member
Was mich dabei stört ist, dass die beiden SIM nicht LTE haben. Einer ist leider nur GSM. Sonst könnte ichbauch dran Gefallen finden. Ansonsten sicher top. Vor allem der Preis .
Die kannst du selbst bei Dual-LTE nicht zur gleichen Zeit nutzen. Daten kann immer nur eine zur Zeit.
Soweit so klar. Was passiert aber wenn du Daten von einer zur anderen SIM wechselst?
Bei allen LTE Handys, die ich bis jetzt in der Hand hatte, wurde dann auch LTE umgeschaltet. Also LTE mal auf SIM1, mal auf SIM2, je nachdem welche auf Datenverbindung gestellt wurde. In der Technischen Beschreibung stand aber auch nur was davon, dass lediglich ein Steckplatz LTE-fähig ist. Würde mich daher wundern, wenn das beim Blade anders ist.
 

Poppeye

Well-Known Member
Nein, der Vertrag kommt erst mit Lieferung zustande.

Das ist herrschende Lehre und auch hier ausdrücklich
Vertragsbestandteil. War vorher klar zu erkennen.
Tut sehr weh, so eine falsche Äußerung zu lesen. Hatte in der Kanzlei gerade noch einen Mandanten, der wegen genau dieser AGB-Klausel zu Recht abgemahnt worden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Leistungsaustausch beginnt, und das ist bei Vorkasse immer so.
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
und das ist bei Vorkasse immer so.
aber nur wenn es nicht durch eine andere "Vereinbarung" ausgeschlossen wird.
- Im Fall von Hitmeisters Monitor wurde von vorn herein darauf verwiesen, dass ein Vertrag erst mit dem Versenden der Annahmeerklärung ( Vertragsbestätiung) bzw der Ware (Monitor) zu Stande kommt. Da gibt es rein rechtlich nichts drann zu rütteln.
@Poppeye Da kannst du klagen bis saint Nimmerlein - wirst keinen Erfolg haben.
 
S

Skyfire

Guest
Sind solche Ausschlüsse denn überhaupt zulässig ? Dann kann man ja auch Garantie und Rückgabe ausschließen ?
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Ich bin zwar kein Jurist wie @Poppeye, behaupte aber mal ganz "frech", daß man in AGB zwar so einiges festlegen kann, jedoch kann man damit ganz sicher nicht das BGB oder das GG "aushebeln" ;) Nicht ohne Grund haben AGB auch immer eine salvatorische Klausel, falls einige Passagen eventuell nicht so ganz "sauber" sein sollten ;)
 

pengonator

Well-Known Member
Besser ist das Cörnel gerade wenn eine Klage anhängig ist bezüglich eines Teils in den AGB's kann das Gericht so keinen Vorsatz annehmen was bei einem Urteil sich schon entsprechend günstiger auswirkt.
 

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