Käufer behauptet, dass sich der Bildschirm löst

KingMS

Member
Hey,

ich hab ein Problem. Ich habe mein No.1 N4 auf ebay verkauft und habe 1 Woche später eine Beschwerde bekommen, dass sich das Display oben rechts lösen soll. Das Smartphone war 100%-tig neuwertig beim versenden. Nun habe ich heute Bilder bekommen von diesem Schaden.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?


Gruß
KingMS
 

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Razzor

New Member
Sicher das es das selbe ist? Vllt will der dich einfach übern Tisch ziehen und ein anderes kaputtes reklamieren haha
 

KingMS

Member
Ich glaube schon, dass es das selbe ist, denn den Samsung Schriftzug hat das normale No.1 N4 nicht. Hab ich selber angebracht.
 

pengonator

Well-Known Member
Ich hoffe Du hast Dir die Seriennummer notiert. Wenn Du das Smartphone mit Zahlung PayPal verkauft hast dann hast Du nun ein Problem. Der Käufer muss zwar nachweisen das es auch von Dir ist und Du könntest es mit der Seriennr. ja feststellen ob es auch das ist was Du verkauft hast. Hast Du den originalen Kaufbeleg mitgeliefert dann muss sich der Käufer an Deinem Lieferanten schadlos halten. Ob der Schaden auch entstanden ist bei normaler Nutzung kannst nur Du bzw. Dein Vorlieferant prüfen. Wie sieht es denn mit "Restgarantie" bzw. überhaupt mit Garantie beim Verkauf Deines No.1 N4 aus? Was war da vereinbart???
 
O

onemaster

Guest
Hast du ohne Rückgabe und Garantie angegeben? Dann wärst du aus dem Schneider.

Andererseits könnte es ein Materialfehler sein der auch jetzt bei dir hätte passieren können hättest du es behalten.
 

guesa

Well-Known Member
hier war die Rede von der Seriennummer. Die imei ist auch veränderbar, aber ein Foto vom Aufkleber wäre dann wohl das Mindeste.
Vermute aber , dass das ziemlich weit hergeholt ist. Wenn Gewährleistung nicht ausgeschlossen und mit Paypal bezahlt sieht es düster aus, weil gleich 2 Fehler seitens des Verkäufers...[DOUBLEPOST=1426697506,1426697363][/DOUBLEPOST]Nachtrag: Laut Rechtssprechung ist das alles null und nichtig ( keine Rückgabe, keine Garantie usw). Der Richter möchte das Wort Gewährleistung lesen....
 

Joolsthebear

Well-Known Member
Kann schon mal vorkommen , hatte ich beim Landvo L800 auch ... hab damals nen Tropfen Sekundenkleber hinter geklatscht ,.... die No.1 Teile sind nicht gerade für Qualität berühmt ... z.b. die Akkuprobs vom No.1 S7 ... So ist das bei den Clone Anbietern ...

Wie du das elegant auf Privathändlerseite löst, ist ne andere Geschichte ... evtl. mim Preisnachlass oder sowas ...
 

guesa

Well-Known Member
@KingMS wenns nicht mit ein paar Euro zu erledigen ist, dann musst du das Ding zurücknehmen. Halte dann Zuhause den Fön drauf, so daß sich der Kleber wieder aktiviert und klebe es vorsichtig nach. Dann verkaufst du es wieder, diesmal aber richtig;)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest

Joolsthebear

Well-Known Member
evt. auf die "garantie" des händlers verweisen....
soll sich der händler mit dem problem rumschlagen


oder ichs klebe neu ein und sende es zurück....


doc


-

Denke letzteres ist die Bessere Lösung , nen Privatgewährleistungsausschluss hat er nicht rechtswirksam gemacht, von daher hat er nicht viele Alternativen ... klar kann man herumdrucksen und versuchen das Problem auf den Händler bzw. den Hersteller umzuwälzen (wies auch viele Shops hüben wie drüben machen), aber ich denke für die paar Kröten geht fair vor ...
 

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