Erbsenmatsch
Well-Known Member
Jouranlisten werden besser bezahlt Blogger reicht
Wenn ich das richtig sehe, gäbe es die Möglichkeit, den Verkauf seitens Amazon anzufechten und somit das Gerät zurück zuordern. Ich kann mich da aber auch irren.
Machen sie (Amazon) ja offensichtlich nicht, von daher egal.Wenn ich das richtig sehe, gäbe es die Möglichkeit, den Verkauf seitens Amazon anzufechten und somit das Gerät zurück zuordern. Ich kann mich da aber auch irren.
Wayne interessiert es, außer ner Horde angefixter Neidhammel?noplan
er versteht sich als Journalist (ich hoff das war jetzt keine beleidigung), da muss man nachhaken ;-)
und amazon darf entscheiden mit wem sie geschäfte machen, also wird das wohl auch nichts, mit einem rechtsstreit, gegen amazon, was sich einige zusammen konstruierenBin zwar kein RA, aber meines Verständnisses nach ist mit dem Versand der Kaufvertrag seitens Amazon angenommen worden. (siehe deren AGB) Grüße
Für die Journalisten? [DOUBLEPOST=1412795064,1412794965][/DOUBLEPOST]noplan
er versteht sich als Journalist (ich hoff das war jetzt keine beleidigung), da muss man nachhaken ;-)
Dieser kann aber mit durch §119 angefochten werden.Bin zwar kein RA, aber meines Verständnisses nach ist mit dem Versand der Kaufvertrag seitens Amazon angenommen worden. (siehe deren AGB)
Grüße