Eure Sendungsverfolgungen und die Fragen hierzu

guesa

Well-Known Member
@matt_smith ...ich weiss jetzt gerade nicht, ob du die Vorsteuer ziehen kannst...für private sollte das hier funktionieren, wobei DHL nicht der Ansprechpartner ist, sondern das nächste Hauptzollamt, Dabei muss man einen formellen Antrag stellen, dann gibt es auch einen formellen Bescheid. Gegen diesen kann man vor einem Finanzgericht vorgehen. und bekommt sicher Recht. Aber soweit wird es nicht kommen, weil es nur um eine Korrektur der Einfuhrumsatzsteuer geht. Da wissen die genau, dass sie vor einem Finanzgericht keinen Erfolg haben werden.

im Netzt habe ich das gefunden:

  • Für alle Waren, die Sie von einem ausländischen Versandhandel erhalten, bietet Ihnen das Zollrecht die Möglichkeit, Einfuhrsteuern und Zollabgaben zurückzuverlangen.
  • Das Zurückverlangen von Einfuhrumsatzsteuer geht mit einer Ungültigkeitserklärung einer zutreffenden Zollanmeldung einher.2
  • Ihre Zollanmeldung kann selbst nach der Freigabe der Waren unter Wahrung bestimmter Fristen für ungültig erklärt werden.3
  • So einfach geht das allerdings nur beim Versandhandel. Bei anderen Handelsgeschäften gibt es diese Möglichkeit nur eingeschränkt oder gar nicht.4
  • Wenn Sie bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückverlangen wollen, müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Hauptzollamt stellen.5
  • Die Adresse Ihres Zollamtes lesen Sie auf dem Abgabenbescheid beziehungsweise der Abgabenberechnung.6
  • Damit Sie mit einer zügigen Bearbeitung rechnen können, sollten Sie dem Antragsschreiben alle Unterlagen beifügen, wodurch Sie die Warenrücksendung an das Versandhaus beweisen. 7
  • Als Nachweis können Sie den Beleg des Post-/Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Händlers in Verbindung mit der Gutschrift über den Kaufpreis verwenden. 8

deshalb empfehle ich jedem bei eine unzutreffenden Besteuerung sich erst gar nicht mit DHL rumzuplagen...gleich einen fornellen Antrag auf Korrektur stellen...mit Einschreiben ans Hauptzollamt....

Zitat:

"Abgaben werden nur erlassen oder erstattet, wenn dies schriftlich beantragt wird. Der Antrag ist bei der Zollstelle zu stellen, die den Abgabenbescheid erlassen hat. Der Antrag kann auf dem dafür vorgesehenen Formular Antrag auf Erstattung/Erlass der Abgaben (Anhang 111 der Zollkodex-Durchführungsverordnung) gestellt werden. Das Formular finden Sie in der Formulardatenbank des BMF mit der Lagernummer Za 255.

Quelle:
https://www.wko.at/Content.Node/service/Aussenwirtschaft/fhp/Zoll/Erstattung_oder_Erlass_von_Zoll_und_Einfuhrumsatzsteuer.html
 
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M

matt_smith

Guest
Da DHL die Verzollung durchführt ist DHL auch mein Ansprechpartner. Den Abgabenbescheid erhält man von DHL nämlich gar nicht. Und bei jedem Betrugsversuch all das durchzuführen was du in obigem Post anführst würde viel zu viel Aufwand bedeuten. Da fallen ja auch Kosten an, und die zahlt mir dann wieder keiner zurück. Ich bin es definitiv leid und gehe deshalb den Rechtsweg. Die sollen lernen, dass man mit mir so etwas nicht machen kann und in Zukunft korrekt berechnen. Bei meinem letzen Import wurde dies im übrigen auch gemacht, scheint also bereits jetzt Wirkung zu zeigen. Laut Polizei wird da die Staatsanwaltschaft aktiv und ich werde dann informiert wenn es was neues gibt.
 

guesa

Well-Known Member
Den Abgabenbescheid erhält man von DHL nämlich gar nicht
du bekommst von DHL aber die Quittung...darauf steht alles , was du brauchst.

DHL berechnet bei nicht qualifizierter Deklaration eine Versandpauschale. Das mag noch angehen, obwohl man über die Höhe streiten mag. Krass finde ich es dann , wenn du sogar die Belege vorgelegt hast und die scheren sich nicht, was darauf steht. Da würde ich auch die Strafanzeige mal ins Auge fassen.

Das hat aber nichts damit zu tun, wie du wieder an dein Geld kommst. Dafür habe ich den m.E. einzigen und richtigen Weg gepostet. Funktioniert halt wie ein Einkommensteuererklärung. Man muss sich halt je nach Betrag überlegen ob sich das lohnt. Am Ende hilft dann nur die Erziehung gegen solche Praktiken, über ein Urteil des Finansgerichtes. Das Vorverfahren beim Finanzgericht ist übrigens kostenlos, spätestens da wird die Sache vermutlich dann ihr Ende finden....
 
M

matt_smith

Guest
Ja, mal sehen wie das mit der Anzeige endet. Ich werde das ganze sowieso demnächst in meine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Ab da ist es mir dann egal wie viel Geld die berechnen. Da hole ich mir das dann schnell und einfach über die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück.
 

chalex

New Member
Hallo Leute... ich weiß schon, ich hab alles falsch gemacht, indem ich bei geekbuing bestellt und über registered airmail die zustellung habe machen lassen. Später las ich dann hier im forum, dass man das wohl besser über dhl gemacht hätte.... wie dem auch sei.... ist es normal, dass da das tracking etwas schwierig ist? habe folgende infos:

abgeschickt:
12-05-2013
Registered Airmail
tracking.no.
RX111111111DE
Estimated Delivery Time
15-30 business days

klar, steht ja schon drin, dass es min. 15 tage dauert, aber die tracking infos find ich nicht bei der versandfirma. und laut mail sollten die spätestens 3 tage nach erhalt der mail drin sein. habe eine mail an track_order@geekbuying.com geschickt, keine antwort. kennt jemand so etwas?
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
das kann zwischen 15- 30 tage dauern.
sollte vor Silvester ankommen.
airmail kann man meistens nicht tracken, meist nur in china, danach nicht mehr.

.
 

guesa

Well-Known Member
geekbuing bestellt und über registered airmail
das , wo das dhl-express nur 5 € bei denen kostet.

Aber egal : Du kannst die Sendung tracken, zb. über 17track.net...damit trackst du die Sendung bis zur Ankunft in DEutschland nachverfolgen. ( Deiner Nummer nach könnte es sogar DHL, aber nicht Express sein) Dann liegt sie im IPZ in Franfurt. Dann geht es weiter über das Tracking der deutschen Post, aber meistens hast du es dann schon.

Aber beachte bitte: 5.12....es kann auch noch ein paar Tage dauern, bis deine Sendung überhaupt im System zu sehen ist, jetzt brauchst du Geduld....

Nachtrag , ich würde dir empfehlen, aus Datenschutzgründen in deiner Tracking ein paar xXX einzufügen.
 

RunnY

New Member

chalex

New Member
danke für die antworten. wie gesagt, habe über die vorteile von dhl (weltweit agierendes unternehmen, alles aus "einer hand") nicht nachgedacht und auch nicht geforscht. da stand nur was, dass der dhl mann wohl die einfuhrsteuer berechnen würde, und bei registered airmail 20€ warenwert draufgeschrieben wird, so dass meistens wohl keine steuer anfällt. was ja ein vorteil wäre ;)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
dass meistens wohl keine steuer anfällt. was ja ein vorteil wäre ;)
aber keine garantie, meist wird bei einer kontrolle mehr bezahlt als üblich (versandkosten geschätzt)
die masche ist bekannt und wird doppelt so scharf kontroliert :grin:

der dhl mann wohl die einfuhrsteuer berechnen würde
das ist nicht richtig. die berechnet nicht er, sondern der zoll.
dhl ist NUR der auslieferer.

.
 

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