der Verkäufer lediglich nachweisen muss das er das Paket verschickt hat, was ergetan hat....evtl kannst ja mitm Händler reden und der schickt dir nochmal eins zum halben Preis raus oder so....lediglich nachweisen das er die Ware versendet hat
ahja, er soll nochmal die ware versenden..und nochmal was dafür verlangen, evtl 50% des preises...
schon die beiträge oben drüber gelesen?
ihr verwechselt hier hier grundsätzliche Dinge!...Fakt ist der Händler wird den Teufel tun und nochmal die Ware versenden.
ah, also doch nicht mit ihm reden, auch nicht für den halben preis.
interessant...
wie den jetzt?
natürlich muß er nix, aber das interessiert hier in dem fall keinen.
das ist purer Opportunismus...
ihr verwechselt hier hier grundsätzliche Dinge!
es geht hier nicht um Grundsatz Diskussionen, auch nicht um Polemik und Opportunismus.
es geht darum das der Herr seine Ware nicht bekommt, der händler muß seine ware als Verlust verbuchen da
zitat:
laut unserem Gesetz gegen diverse Auflage verstößt
was der händler macht braucht nicht zu interessieren, er geht ja ein kalkuliertes risiko ein das schon in der kalkulation einberechnet wurde.
für den versand ist er zuständig, auch das risiko.
der käufer erhält keine ware, somit ist das gewerbliche geschäft auch nichtig und bekommt sein geld zurück.
Ergo keine Erstattung. Solle es doch zu einer Erstattung kommen, dann ist dies eine reine Kulanzleistung seitens Paypals....
das sehe ich anders, auch durch langjährige geschäfte mit dem ausland. paypal schimft sich meist immer mit dem "bösen " wort "aus kulanz"
fernabsatzgesetze sind nun mal so, vielleicht solltest du dich mal da besser einlesen?