Zoll verweigert Übergabe

emrinator21

New Member
Also ich bin heute in das Zollamt gegangen um Paket abzuholen. Die Rechnung habe ich ihm vorgelegt und er hat gesagt es wäre alles in Ordnung doch er muss nachschauen ob es sich um ein Plagiat handelt. Er hats geöffnet und festgestellt das es ein Samsung Clone ist und hat mir gesagt er darfs mir nicht übergeben sondern er schickt bilder vom Klon an Samsung und die müssen bestätigen das das Design nicht geklaut ist.

Was kann ich tun falls es einbehalten wird?
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
was tun?
nix kannst du machen...die schreiben dich an ob du wiederspruch einlegst und ob sie es vernichten.
bleibt dir nix anderes übrig.

wegen zurück zahlen, da machst in paypal einen fall auf in dem du erklärst du hast das gerät nicht bekommen (warscheinlich irgendwo auf dem versand verloren gegangen), und hoffen das paypal den fall zu deinen gunsten schließt.

viel glück!
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Um welches Modell handelt es sich denn?
Welches Phone hast du denn gekauft.
Solange es sich um ein Phone handelt, welches äußerlich (öffnungen, breite, länge, dicke, lage der sensoren) nicht zu 100% dem S3 gleicht, hast du gute Chancen, dass du dein Phone in die Hände bekommst.
 

tommy0815

Well-Known Member
wenn du pech hast legen sies so aus das sie sagen das sieht aus wie unser Note1 und dann hast du Pech :/

Note1 hat die gleiche Kameraanordnung, auch ein 5.3" Screen, gleichen Homebutton usw usw......ist schon sehr nahe am Note 1 und ja ich weiß es wird als Note2 verkauft :p tut da aber nix zur Sache!

Wenn selbst Samsung gegen Apple verloren hat wirst du extrem schlechte Karten haben :(
aber mal abwarten!
 

emrinator21

New Member
Wieso wenn selbst Samsung gegen Apple verloren hat was soll das heißen?

Und hat eigentlich jemand auch mal solche Erfahrung gemacht wie Ich?
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
reg dich nicht auf, beachte es nicht.
ich hatte schon öfters mal den fall das es eingezogen wurde, hab denen zurück das sie es vernichten sollen oder zurückschicken und für mich wars erledigt.
hab noch in paypal nen fall gemacht das ich es nicht bekommen habe (was auch bewiesen ist laut tracking) und hab mein geld zurück bekommen.
du gehst einfach in dein paypal und dort unter dem reiter proble oder ähnlich kannst du deinen fall eröffnen.
viel glück
 

tommy0815

Well-Known Member
ich wollte damit lediglich andeuten das es ja auch diesen berühmten Fall zwischen Apple und Samsung gab wo es um "Designklu" ging. Wenn die jetzt Fotos von dem Phone an Samsung schicken wird dir wohl genau das gleiche passieren, sprich du darfst dich für eine Entsorgung des Telefons entscheiden, sofern du nicht nen Rechtsstreit gegen Samsung antreten willst *g

aber vielleicht hast du ja auch Glück (was ich aber bezweifle) und du bekommst das Phone ganz normal.

Und mit dem Fall in Paypal. Den wirst du in der Regel verlieren, da der Verkäufer lediglich nachweisen muss das er das Paket verschickt hat, was ergetan hat. Und am Trcking kann man ja auch sehen wo es zuletzt war (beim Zoll) und Paypal ist ja auch nich blöd, die können sich zum einen den Rest denken und zum anderen wird der Verkäufer bestimmt paypal denen das gleiche mitteilen, das eben das Handy beschagnahmt wurde....

aber evtl kannst ja mitm Händler reden und der schickt dir nochmal eins zum halben Preis raus oder so.

Mi was hast du es denn bestellt, bzw mit was wurde das versendet?
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
das ist komplett falsch.
welch eine verbale diaröh ...
ein händler kann es nachweisen, er muß es aber auch bis zum empfänger schaffen.
der händler haftet bis zum empfänger, das weiß doch jeder.....
keine ware, kein geld...das haben wir so oft schon hier diskutiert, du hast mal wieder nichts dazu gelernt.

paypal fall, und gut ist.
 

tommy0815

Well-Known Member
@emrinator21

lass dir nichts falsches einreden....der Verkäufer muss lediglich nachweisen das er die Ware versendet hat, das war schon immer so....gibt hier im Forum leider so nen paar klug*******r die gerne ihr Halbwissen weiterverbreiten wollen!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
hier muß man klar und eindeutig zwischen privaten und gewerblichen verkauf/versand unterscheiden.
der unkundige schert das über einen kamm...


bsp.
wenn ich über ebay einen fernseher ersteigere von privat, und er geht "verloren", hab ich pech gehabt.
ich kann nichts gegen dem verkäufer machen, der hat ordnungsmäßig versendet solange er es nachweisen kann.
also muß ich mich an das versand unternehmen halten um "den schaden/verlust" ersetzt zu bekommen.
bei nicht versicherten "waren", ist mein geld weg...pech.

wenn ich bei einem händler etwas kaufe, zb. "zalando", und die "ware" nicht kommt, ist der kauf nicht vollzogen, der händler haftet für den versand.
a.) er sendet mir nochmals die ware. b.) er erstattet mir den kaufpreis.

privat personen haften nicht für den versand
händler haften für den versand
nach deutschen recht ist das so, ob ausländische die in d. verkaufen sich dran halten müssen ist mir mommentan nicht ausführlich bekannt...ob sie es tun ist eine andere baustelle.
 
Moderiert:

washY

Member
PRIVAT:
Bei einem Verkauf von einem Privaten an einen Privaten geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer mit Übergabe der Sache an den Transporteur über oder anders, ab dem Zeitpunkt wo der Transporteur die Kaufsache übernommen hat, trägt der Käufer das Risiko.


GEWERBLICH:
Bei Kauf eines Privaten von einem gewerblichen Verkäufer (Händler) ist das aber anders. Da geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer auch rechtlich wirksam vom Verkäufer auf den Käufer über; also wenn der Transporteur die Sache dem Empfänger (Käufer) übergibt. Hier trägt also der Gewerbetreibende, obwohl sich die Sache nicht mehr in seiner Obhut befindet, das Risko, bis die Übergabe der Sache an den Käufer (Empfänger) auch tatsächlich vollzogen worden ist.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
PRIVAT:
Bei einem Verkauf von einem Privaten an einen Privaten geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer mit Übergabe der Sache an den Transporteur über oder anders, ab dem Zeitpunkt wo der Transporteur die Kaufsache übernommen hat, trägt der Käufer das Risiko.


GEWERBLICH:
Bei Kauf eines Privaten von einem gewerblichen Verkäufer (Händler) ist das aber anders. Da geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer auch rechtlich wirksam vom Verkäufer auf den Käufer über; also wenn der Transporteur die Sache dem Empfänger (Käufer) übergibt. Hier trägt also der Gewerbetreibende, obwohl sich die Sache nicht mehr in seiner Obhut befindet, das Risko, bis die Übergabe der Sache an den Käufer (Empfänger) auch tatsächlich vollzogen worden ist.
vielen dank für diese ausführliche info, die licht zu den plebejer bring.
danke
 
Moderiert:

tommy0815

Well-Known Member
ihr verwechselt hier hier grundsätzliche Dinge!

Der Händler kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn die Ware im Zoll stecken bleibt!
Fakt ist der Händler wird den Teufel tun und nochmal die Ware versenden.

Man kann ja auch gerne mal versuchen dagegen zu klagen, wer diesen Fall gewinnen wird bleibt wohl nicht fraglich!

Die Haftung geht immer nach dem Versand auf eine Dritte! Egal ob privat oder gewerblich!
Das Bedeutet aber nicht das der Händler aus dem Schneider ist sollte es zu Verlust der Ware oder ähnlichem kommen.
Der Händler muss dem Kunden natürlich Ersatz leisten, macht dies aber beim Transportunternehmen geltend, sprich der Händler ist nicht derjenige der letztendlich für den Schaden aufkommt, sondern das Versandunternehmen!

Das natürlich nur im Falle eines Verlustes!

Wie wir hier nun festgestellt haben handelt es sich um eine Ware, die laut unserem Gesetz gegen diverse Auflage verstößt, sofern das Zollamt so entscheiden sollte.....somit ist der Versender (hier Händler) aus dem Schneider und muss KEINEN Ersatz leisten!

Bei Paypal sieht es ähnlich aus! Paypal wird in der Regel KEINEN Ersatz leisten, da es nicht das Verschulden vom Händler ist, das die Ware ihr Ziel nicht erreicht hat.
Der Versender hat ordnungsgemäß gehandelt, das Risiko it dem Käufer vor Vertragsabschluss bekannt!

Ergo keine Erstattung. Solle es doch zu einer Erstattung kommen, dann ist dies eine reine Kulanzleistung seitens Paypals....

so gute Nacht
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
der Verkäufer lediglich nachweisen muss das er das Paket verschickt hat, was ergetan hat....evtl kannst ja mitm Händler reden und der schickt dir nochmal eins zum halben Preis raus oder so....lediglich nachweisen das er die Ware versendet hat
ahja, er soll nochmal die ware versenden..und nochmal was dafür verlangen, evtl 50% des preises...
schon die beiträge oben drüber gelesen?

ihr verwechselt hier hier grundsätzliche Dinge!...Fakt ist der Händler wird den Teufel tun und nochmal die Ware versenden.
ah, also doch nicht mit ihm reden, auch nicht für den halben preis.
interessant...
wie den jetzt?
natürlich muß er nix, aber das interessiert hier in dem fall keinen.
das ist purer Opportunismus...

ihr verwechselt hier hier grundsätzliche Dinge!
es geht hier nicht um Grundsatz Diskussionen, auch nicht um Polemik und Opportunismus.
es geht darum das der Herr seine Ware nicht bekommt, der händler muß seine ware als Verlust verbuchen da
zitat:
laut unserem Gesetz gegen diverse Auflage verstößt
was der händler macht braucht nicht zu interessieren, er geht ja ein kalkuliertes risiko ein das schon in der kalkulation einberechnet wurde.
für den versand ist er zuständig, auch das risiko.
der käufer erhält keine ware, somit ist das gewerbliche geschäft auch nichtig und bekommt sein geld zurück.

Ergo keine Erstattung. Solle es doch zu einer Erstattung kommen, dann ist dies eine reine Kulanzleistung seitens Paypals....
das sehe ich anders, auch durch langjährige geschäfte mit dem ausland. paypal schimft sich meist immer mit dem "bösen " wort "aus kulanz"
fernabsatzgesetze sind nun mal so, vielleicht solltest du dich mal da besser einlesen?
 

tommy0815

Well-Known Member
lol du bist echt drollig.....

du hast keinen blassen Schimmer und wirfst alles durcheinander....

also nochmal langsam für dich, damit du es verstehst...
Ich habe lediglich dem TE gesagt er kann ja mal mit dem Händler reden ob er vielleicht nochmal einsfür 50% rausschicken kann. NAtürlich muss der Hädnler dies nicht machen!!! Aber fragen kostet nunmal nichts!

Und du verstehst nicht das es vollkommen irrelevant ist ob er nun seine Ware erhalten hat oder nicht. DEr Händler ist zu KEINEM weiteren Ersatz verpflichtet!

Und was für ein Fernabsatzgesetz, du bist echt drollig :grin:
Ich könnte schwören er hat das Handy in China eingekauft. Meines Wissens nach gibt es sowas dort nicht :)

aber ich sollte dich wohl in Zukunft wieder weiter ignorieren....das führt irgendwie zu nichts!
 

smilie108

Active Member
mhm @tommy 0815 also es tut mir leid und bitte versteh das nicht falsh aber was du von dir gibst ist humbug ! hatte schon diverse sachen die ich nicht bekommen habe aus verschiedenen gründen und aus verschieden ländern.
wenn etwas nicht durch den zoll kommt oder dergöleichen dann ist das teil nicht angekommnen meistens geht es zurück zum absender. Habe das bei paypal als nicht erhaltene ware angegeben samt tracking und habe immer mein geld bekommen da der lieferant dür die einfuhr zuständig ist sollte er das teil nicht durchbringen weil es nicht den vorschriften entspricht dürfte er es garn icht erst daher liefern. wenn er es tut dann auf sein risiko.
Bis jetzt immer so gewesen. Lasse mich gerne belehren wenn es in Deutschland anders ist bei uns in Österreich hatt das zumindest immer funktioniert da der Händler nachweisen muss das er die ware abgeliefert hat.

paypal unterliegt den regeln der länder in dennen es tätig ist sie müssen zb. auch in Österreich eine banklizenz haben ansonsten dürften sie keine Österreichischen kunden haben. Desweiteren gilt sehr wohl ein gewisser Gestzlicher schutz weil soweit ich informiert bin bezahlst du ja an paypal und nicht direkt an den händler. daher ist auch paypal mein ansprechpartner in den ersten 40 tagen da solange die fristen sind.

So das spiegelt zumindest meinen wissenstand und meine persöhnlichen erfahrungen wieder und soweit ich mitbekommen habe dekt sich das auch mit den anderen erfahrungen der User hier
 

Loonix

Spokenkieker
Mal anstatt einem 'so ist es laut gesetz' ein weiterer erfahungsbericht.
Bestellung bei MeriMobiles per schneckenpost. Gerät noch nicht verfügbar da vorbestellung, daher kein paypal mehr, da habe ich gepennt.
Die Sendung wird nach ewigkeiten beim deutschen Zoll abgegriffen und wegen sicherheitsmängeln nicht an mich ausgehändigt.
Der Zoll bestätigt mir das sie das Paket zurück schicken, ein tracking ist natürlich dank chinapost nicht auf dem Rückweg verfügbar.
Nach ettlichen Nachrichten und beteuerungen durch MM das sie noch nichts zurück erhalten haben habe ich den vollen Betrag von denen zurück bekommen,
sogar die PP gebür für die überweisung die keine Rückbuchung mehr war!
Im Zweifel kommt es also auf die seriösität des Händlers an, auch wenn lange Diskusionen in gebrochenem englisch sehr energieraubend sind.
Schlüssel zum Erfolg ist es meist freundlich und sachlich zu bleiben.
 
Oben Unten