....ist das ein problem des empfängers...nicht des versenders
so ein blödsinn. NUR der Versender hat ein (Problem) wenn eine Ware abhanden gekommen ist!
NUR der Versender kann sich drum kümmern wo wie was mit der Sendung passiert ist.
Der Empfänger hat nichtmal die Möglichkeit zum Nachforschen, dies obliegt alleinig dem Versender.
Aber der Fall hier ist doch ganz klar, wenn es sich so zugetragen hat wie uncle schreibt (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe)
1. Uncle hat ein Handy geordert und hat ein falsches Gerät bekomen. Er hat jetzt das Recht sich das Geld zurückzahlen zu lassen oder es umzutauschen. Er hat sich für den Umtausch entschieden. Da es nicht sein verschulden war das er falsche Ware erhalten hat, muss FCT auch den Rückversand tragen! Erst muss Uncle in Vorlasse treten, muss dann aber die Kosten des Rücktransportes erstatet bekommen.
Soweit so gut. So wie ich es verstanden habe hat FTC das Handy wieder zurück erhalten und hat Ersatz rausgeschickt, wo wir jetzt zum Punkt 2 kommen, welcher ja der strittige ist!
2. FCT hat das Handy auch erneut versendet, allerdings wollte der Zoll das Handy uncle nicht übergeben. Nun muss geklärt werden, weswegen dies nicht der Fall war. Hier ist die Rechtslage leider nicht ganz klar. Wenn er das Handy so erhalten hat, wie er es bestellt hat und es nicht durch den Zoll geht, wird es normalerweise auch vernichtet bzw zur Beweissicherung gelagert! Hier hat uncle nun schlechte Karten.
Sollte es aber "erneut" anders als bestellt geliefert worden sein, so ist es vollkommen gleich was mit dem Handy geschehen ist und Uncle hat den vollen Anspruch auf sein Geld. NAtürlich ist in diesem Fall Uncle in der Beweislast, was sich aber nicht als schwierig erweisen dürfte, da nun dann der Zoll als "Zeuge" fungiert.
Demzufolge wäre es natürlich völligst latte wohin das Handy dann auch immer gekommen ist, dann müßte FCT das Gerät erstatten.
So ist eben die offizielle Rechtslage....wie es sich nun jetzt genau zugetragen hat, weiß ich leider nicht!