Hallo zusammen,
bei mir liegt aktuell ein UMI X2 2GB RAM / 32 GB ROM und eine WLAN IP Kamera beim Zoll, welche ebenfalls zurückgesendet oder verschrottet werden sollen.
Link UMI X2 chinavasion: http://www.chinavasion.com/china/wholesale/Android_Phones/Large_Screen_Android_Phones/5_Inch_Android_4.2_Phone_UMI_X2_-_Full_HD_IPS_OGS_Display_441PPI_1.5GHz_Quad_Core_CPU_2GB_RAM_32GB_Gray/)
Link IP Kamera chinavasion: http://www.chinavasion.com/china/wholesale/IP_Cameras/PTZ_IP_Cameras/IP_Security_Camera_-_3_x_Optical_Zoom_with_Smartphone_PTZ_Control__Wifi_Nightvision_Wireless_IR_Cut-off_Motion_Detection/ Link IP Kamera Amazon (offensichtlich 1:1 Ware): http://www.amazon.de/Wireless-Security-Camera-Smartphone-Detection/dp/B006FWYWVK/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1390333181&sr=8-2&keywords=Wireless+IP+Security+Camera+-+3+x+Optical+Zoom).
Beide Geräte sollen nun gemäß Schreiben des Zollbeamten nicht CE - richtlinienkonform sein, obwohl beide eine CE Kennzeichnung haben und lt. Shop die "Certification: CE, FCC, RoHS" tragen. Zudem wird bemängelt, dass die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle fehle - sowie die BDA in deutscher Sprache. Meine Anfrage beim Hauptzollamt Aachen - genau für diese beiden Geräte mit Hilfe der oben eingefügten Links ergab, dass man dort keinerlei Einfuhrbeschränkungen sehe, da die Ware mit "Certification: CE, FCC, RoHS" deklariert ist. Ich verstehe ja, dass beim Import von Waren Regeln beachtet werden müssen - und ich bin gern bereit diese Regeln zu akzeptieren. Ich verstehe aber nicht, wenn diese Regeln - offenbar abhängig vom Ermessen eines Zollbeamten - willkürlich ausgelegt werden und dann Zeit und Ressourcen aufgewendet werden müssen, um diese Prozesse völlig unnötig rückwärts abzuwickeln.
++++ Meine Bitte an Euch wäre jetzt:++++
Habt ihr Erfahrungen bzw. Fallbeispiele, in denen ihr nachweisen könnt, dass z.B. das UMI X2 (wie oben beschrieben) ohne Probleme hier in Deutschland vom Zoll - nach Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer - zur Einfuhr freigegeben wurde? Ich schätze es gibt viele Beispiele die zeigen werden, dass der Import ohne Probleme möglich war (wie ja auch das Hauptzollamt Aachen keine Beschränkungen sieht). Ich würde dann gern diese Beispiele in meinem Fall anführen und dieser Willkür begegnen, sofern das Hauptzollamt hier sich der Meinung des Zollbeamten anschliesst und mein Rechtsschutz grünes Licht für eine Kostenübernahme eines Anwalts gibt. Vielleicht kann der ein oder andere seinen Importprozess mit Zollabwicklung für ein UMI X2 einfach kurz hier einstellen - vielleicht mit Angabe der Zollbehörde / Datum / sonstige Hinweise.
++++ Vielen Dank an Euch im voraus ! ++++
bei mir liegt aktuell ein UMI X2 2GB RAM / 32 GB ROM und eine WLAN IP Kamera beim Zoll, welche ebenfalls zurückgesendet oder verschrottet werden sollen.
Link UMI X2 chinavasion: http://www.chinavasion.com/china/wholesale/Android_Phones/Large_Screen_Android_Phones/5_Inch_Android_4.2_Phone_UMI_X2_-_Full_HD_IPS_OGS_Display_441PPI_1.5GHz_Quad_Core_CPU_2GB_RAM_32GB_Gray/)
Link IP Kamera chinavasion: http://www.chinavasion.com/china/wholesale/IP_Cameras/PTZ_IP_Cameras/IP_Security_Camera_-_3_x_Optical_Zoom_with_Smartphone_PTZ_Control__Wifi_Nightvision_Wireless_IR_Cut-off_Motion_Detection/ Link IP Kamera Amazon (offensichtlich 1:1 Ware): http://www.amazon.de/Wireless-Security-Camera-Smartphone-Detection/dp/B006FWYWVK/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1390333181&sr=8-2&keywords=Wireless+IP+Security+Camera+-+3+x+Optical+Zoom).
Beide Geräte sollen nun gemäß Schreiben des Zollbeamten nicht CE - richtlinienkonform sein, obwohl beide eine CE Kennzeichnung haben und lt. Shop die "Certification: CE, FCC, RoHS" tragen. Zudem wird bemängelt, dass die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle fehle - sowie die BDA in deutscher Sprache. Meine Anfrage beim Hauptzollamt Aachen - genau für diese beiden Geräte mit Hilfe der oben eingefügten Links ergab, dass man dort keinerlei Einfuhrbeschränkungen sehe, da die Ware mit "Certification: CE, FCC, RoHS" deklariert ist. Ich verstehe ja, dass beim Import von Waren Regeln beachtet werden müssen - und ich bin gern bereit diese Regeln zu akzeptieren. Ich verstehe aber nicht, wenn diese Regeln - offenbar abhängig vom Ermessen eines Zollbeamten - willkürlich ausgelegt werden und dann Zeit und Ressourcen aufgewendet werden müssen, um diese Prozesse völlig unnötig rückwärts abzuwickeln.
++++ Meine Bitte an Euch wäre jetzt:++++
Habt ihr Erfahrungen bzw. Fallbeispiele, in denen ihr nachweisen könnt, dass z.B. das UMI X2 (wie oben beschrieben) ohne Probleme hier in Deutschland vom Zoll - nach Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer - zur Einfuhr freigegeben wurde? Ich schätze es gibt viele Beispiele die zeigen werden, dass der Import ohne Probleme möglich war (wie ja auch das Hauptzollamt Aachen keine Beschränkungen sieht). Ich würde dann gern diese Beispiele in meinem Fall anführen und dieser Willkür begegnen, sofern das Hauptzollamt hier sich der Meinung des Zollbeamten anschliesst und mein Rechtsschutz grünes Licht für eine Kostenübernahme eines Anwalts gibt. Vielleicht kann der ein oder andere seinen Importprozess mit Zollabwicklung für ein UMI X2 einfach kurz hier einstellen - vielleicht mit Angabe der Zollbehörde / Datum / sonstige Hinweise.
++++ Vielen Dank an Euch im voraus ! ++++