....das stimmt auch nicht ganz.... was du meinst ist die gewärleistung...
wir sind beide im unrecht....siehe:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Demnach besteht seit 01.01.2002 eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe hier:
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm
Garantie ist keineswegs eine freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt. Eine Reparatur verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt verfügen.
zu punkt 2....eine "raubkopie" kann man aber auch nicht sagen, immerhin ist ein M8 keine kopie sondern ein eigenständiges produkt, ebenso die "clone" oder "klone", da geht es nur um das geschmacksmuster das nichts mit garantie oder gewährleistung zu tun hat
aber da begeben wir uns auf juristisches parket in dem wir beide und andere auch nicht auf sicheren beinen stehen, deswegen sollten wir das thema unterm tisch fallen lassen was auch nicht sinn dieses thread war.
gruß