Cect Händler aus Deutschland bittet 12 Monate Garantie

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Yanika

New Member
Glaubst du wirklich, nachdem was ich geschrieben habe, dass ich nicht stutzig wurde oder es gar noch bin?
Aber so Kommentare bzgl. der Rechtschreibung gehören hier nun mal einfach nicht hin, wenn ich mich jedesmal dazu äußern würde, dann müsste ich fast jeden Beitrag hier korrigieren....
 

tr1990

New Member
naja ich kann nur sagen das ich mein i9+++ 3G bekommen habe und alles klappt hat 4 tage gedauert bis es da war ich wollte mir bei dem auch mal ein htc hd holen meint ihr der will einen abziehen ??? weil das Cect ist ja auch gekommen
 

tr1990

New Member
ach und wegen den 12 monaten das stimmt aber die 12 monate bekommt mann nur auf die Cect handys auf alle anderen giebt der 24 monate warum weiss ich nicht
 

track12

New Member
24 monate garantie stimmt nicht so ganz
so weit ich das weiss sind das 12 monate garantie des herstellers und dann weitere 12 monate garantie des verkäufers und das nur auf elektroartikel...
aber mal im ernst wer bei einer "raubkopie" produktpiraterie) auf eine garantie besteht sollte sich darauf nicht verlassen.

kommt mir dennoch ein bisschen komisch vor das ganze!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
....das stimmt auch nicht ganz.... was du meinst ist die gewärleistung...

wir sind beide im unrecht....siehe: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Demnach besteht seit 01.01.2002 eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe hier: http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Garantie ist keineswegs eine freiwillige Leistung, sondern seit Oktober 2001 gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt. Eine Reparatur verlängert die Garantie nicht. Garantie leistet in der Regel der Endverkäufer. Bei Herstellergarantie kann/muß der Verkäufer auf diesen hinweisen. So wird es z.B. bei Aldi, Lidl u.s.w. gehandhabt, die bekanntlich über keine eigene Werkstatt verfügen.

zu punkt 2....eine "raubkopie" kann man aber auch nicht sagen, immerhin ist ein M8 keine kopie sondern ein eigenständiges produkt, ebenso die "clone" oder "klone", da geht es nur um das geschmacksmuster das nichts mit garantie oder gewährleistung zu tun hat

aber da begeben wir uns auf juristisches parket in dem wir beide und andere auch nicht auf sicheren beinen stehen, deswegen sollten wir das thema unterm tisch fallen lassen was auch nicht sinn dieses thread war.

gruß
 
Moderiert:

Schussi

Administrator
Teammitglied
Hier stimmt so Einiges nicht. Das ist wieder eine ganz billige Masche vom Threadersteller seine eigenes "Gewerbe" zu bewerben.

SO WAS WIRD HIER NICHT GEDULDET

ich hoffe das ist groß genug!
 
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