Das ist bei weitem nichts neues. Offiziell muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung einem elektronischen Produkt beiliegen, wenn man dieses in die BRD einführen möchte. Um einer unsachgemäßen Bedienung vorzubeugen.Seit wann werden Artikel rausgenommen und zurück geschickt, weil nur eine english-Sprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist...das ist ja mal nen riesen Quatsch...wenn es tatsächlich ist.
Es ist jedoch sehr vom jeweiligen Zollbeamten abhängig, wie genau diese Vorschriften beachtet werden.
Merkste selbst, oder?Ich hatte vor vielen Jahren ein ePhone gekauft...da war keine Bedienunsanleitung in Deutsch vorhanden. ich musste nur meinen Zoll von 16 Euro bezahlen und das wars.
Nicht zwingend...Spätestens wenn es an die Bundes Netzagentur geht kann man es praktisch schon abschreiben. Die finden immer etwas!
Nein. Diese Gebühr wird nur fällig, wenn man die von Berty angegebene Benachrichtigung hat und dann die Post verzollen lässt (bei falsch deklarierten Paketen) - bei korrekt verzollten bezahlt man nichts für die Verzollung und Auslage der Kosten durch die Post.Wenn man bei DHL e-commerce EuSt beim Postboten zahlt, wird dann auch die Gebühr (immerhin 28€) fällig?
Also probierst du es erst gar nicht?Meine liegt auch beim Zoll. Hab ich mir aber schon gedacht. Mh, kenne "meine" Zöllner, ohne CE keine Einfuhr. Also geht das Phone zurück nach China. Naja, Pech gehabt.
1,5 Std. bis zum Zollamt? Du musst am Ende der Welt wohnenHinfahren lohnt sich nicht. Ich bin eine Strecke 1,5 Std unterwegs und wenn ich es dann nicht mitnehmen darf....