Nein. Ich habe es nicht so mit Juristen-Deutsch. Ich lese in dem EU Papier:Euch ist klar das Artikel 13 Absatz 2 die Besitzstandswahrung betrifft, oder ?
Mein Führerschein wurde im letzten Jahrtausend ausgestellt. Nach Absatz 2 darf er somit weder entzogen noch für ungültig erklärt werden. Wenn ich oben beschriebene Aufwendungen meinerseits in Betracht ziehe (Kosten plus 2 Tage Urlaub) wäre dies für mich ein Aufwand, denn ich scheuen würde. Die Informationen von mir über die Ausstellung der beglaubigten Kopie und der persönlichen Vorstelligkeit sind nicht an den Haaren herbeigezogen. Ich hatte bereits in Erwägung gezogen, meinen alten Lappen zu tauschen und genau diese Vorgehensweise wurde mir so vom Amt mitgeteilt. Dann bin ich ohne Tausch von dannen gezogen.Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden Führerscheinen
1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6 erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
Laut BMVI nicht:Der Umtausch in einen Karten Führerschein ist zwingend.
DochLaut BMVI nicht:
Man wird sehen. Bin mir ziemlich sicher das es hier Rechtsverfahren geben wird. In erster Linie sichert es mir Kosten zu!Ich glaube Fahrerlaubnis ist nicht gleich Führerschein. Letzteres ist nur der "Lappen".
Die Fahrerlaubnis ist bei irgendeiner Behörde hinterlegt.
Wenn die Fahrerlaubnis also unangetastet bleibt, heißt das nicht zwangsläufig, dass der Führerschein nicht getauscht werden braucht.
Der Führerschein dient ja nur zum Nachweis, dass man die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Mit dem neuen Gesetz werden nun einheitliche "Nachweise" geschaffen.
Weiterhin sichert dir das Gesetz zu, dass du weiterhin alles fahren darfst, was du vorher durftest. Das ist z. B. bei den 7,5-Tonnern mit oder ohne Hänger mit Klasse 3 relevant.
ogott, ich lach mich schrott, welche militärischen Mittel nochmal??das unsere politschauspieler nicht ganz rund laufen,ist ja hinlänglich bekannt aber die AKK47 setzt noch eins drauf :
https://www.nachdenkseiten.de/?p=77227
ich kannte die auch nicht und hab erstmal blöd geschaut bei so einer ansage,sicherlich wird dort auch quatsch stehen aber wenn man auch nur ansatzweise systemkritisch o.ä. ist,heisst es ja sofort verschwörung,von daher würde ich auch nicht soviel auf wiki gebenDie Quelle kannte ich noch nicht, aber Wiki warnt mich, daß dort wohl auch Verschwörungstheorien verbreitet werden
Keinen Schimmer?!? Auf jeden Fall scheinen sie (neuerdings?) Pakete mitnehmen zu dürfenoder kann ich dies auch mitgeben, wenn gerade bei meinem Nachbarn was abgegeben wird ?