woelffin
User des Jahres
Hat du mein Posting komplett gelesen.Glaube ich aufs Wort.
Das heist aber nicht das man jemanden etwas unterstellt.
Es gilt bei uns immer noch die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist.
Glaubst Du allen Ernstes ich hätte das hier eingestellt wenn es nicht so wäre wie beschrieben.
Für wie blöd hältst Du mich eigentlich?
(erwarte darauf keine Antwort, würde nur zu endlosen Diskussionen führen)
Der Zoll hat so oder so nicht die Vorschriften beachtet.
Ich sagte doch extra das es NICHT auf deinen Sohn bezogen ist.
Also komm mal runter.
Wo habe ich denn was unterstellt?
Mir ging es lediglich darum, dass die argumentation "hat Beruf xy, also isser schon ein guter" nicht zwingend ist.
Meine Güte.