Diskussionen zum Schnäppchen Thread

Nurnai

Just me
Mi A1 aus Spanien mit 2 Jahren Garantie für 198,31€
https://www.miaparato.es/producto/xiaomi-mi-a1-global-version-dual-camara-android-one/

wieviel Versand dazu kommt und ob die Nach DE liefern, weiß ich nicht.


Mi Mix 2 64Gb für 413,18€
https://www.miaparato.es/producto/xiaomi-mi-mix-2/
Ich hatte den Shop angeschrieben, ob sie auch nach Deutschland liefern. Sie liefern für 8€ Versandkosten nach DE.
Allerdings wurde aus dem Schnäppchenpreis von knapp 414€ dann auf einmal 520€. Anscheinend sind die Preise ohne Mehrwertsteuer, oder das Angebot gilt nur für Spanien.
Naja, zu dem Preis bestell ich dann doch nicht.

Falls doch jemand Interesse hat da zu kaufen (Amazon.es ist billiger) einfach info@miaparato.es anmailen und dann geht das seinen Gang.
 

N2k1

Well-Known Member
Bla Bla.. Bleib in deinem Irrglauben.
Dann belege bitte Deine Behauptung und zeige mir (und allen anderen Usern), dass dies ein Irrglaube sei.
Steuerschuldner ist in dem Fall der, der die Ware verzollt. (Genauer gesagt der, der die Ware beim Zoll des Einfuhrlandes anmeldet. (Europäische Richtlinie zur Einfuhr mit Weitertransport in ein innergemeinschaftliches Drittland.)


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altmann

Guest
Für die Einfuhrabgaben ist der Importeur, hier also der Endverbraucher verantwortlich. Wie gesagt, wenn du das sagst wird es aber wohl die Wahrheit sein.
Sorry keinen Bock auf die Diskussion, geht aus wie das Hornberger Schießen.

Du hast Recht und ich meine Ruhe :)
 

N2k1

Well-Known Member
Für die Einfuhrabgaben ist der Importeur, hier also der Endverbraucher verantwortlich. Wie gesagt, wenn du das sagst wird es aber wohl die Wahrheit sein.
Sorry keinen Bock auf die Diskussion, geht aus wie das Hornberger Schießen.

Du hast Recht und ich meine Ruhe :)
Prinzipiell hast Du Recht - in dem Fall aber nicht, da Der Endverbraucher es innergemeinschaftlich importiert. Hier fallen keine Gebühren an. Daher ist eben der, der es in die EU importiert verantwortlich. Und das ist in diesem speziellen Fall der Händler.
Ich haben die Regeln nicht gemacht.
Hier gibt es dann nur für gewerblichen Import Fallstricke, die bei der Quartalsanmeldung aber offengelegt werden.


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altmann

Guest
Nö. §3(6) UStG ist imho anzuwenden. Vielleicht haben wir das inner Kanzlei ja auch jahrelang falsch gemacht, wer weiß..

Mensch, ich wollte doch nicht diskutieren..
 

derklotz

Active Member
Hi,

jemand paar gute Ideen was man so alles nützliches bei GB mit bestellen kann?
Brauche eig nur 2 Schutzhüllen, aber denke paar Zahnbürstenaufsätze und Rasierklingen werden es auch.

Was gibt es sonst noch so...
 

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