http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Aktuelle Entwicklung.aspx?ComponentId=219666&SourcePageId=219726Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
hier in D leider nichtandererseits wird es als Beweismittel sehrwohl zugelassen.
Das Gericht weist die Prozessparteien nämlich auf Folgendes hin: „Nach Ansicht des Gerichts sind die Fotoaufnahmen, die durch Verwendung der im klägerischen Fahrzeug installierten Autokamera („Car-Cam“ bzw. „Dash-Cam“) gewonnen wurden, nicht als Beweismittel verwertbar.“
In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private grundsätzlich nicht zulässig.@holybabel: Bin Ösi
hier in D leider nichtDa gab es ja den Fall, daß einer einen Unfall mit so einer Kamera aufgenommen hatte und das Gericht wollte dann das Beweismaterial nicht ansehen, wegen diesem Datenschutz. Echt bescheuert hier.
https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/dash-cam-aufnahmen-als-beweismittel-bei-verkehrsunfaellen/
Das Handy als Cam finde ich nicht berauschend da man dauernd das Ladekabel eingesteckt haben muss denn sonst wird der Akku bald leer sein. Außerdem gilt immer: Einsteigen und losfahren. Nicht 100 Gadgets aufbauenHier in DE geht Täterschutz ja auch vor Opferschutz. Aber zum Thema: ich frage mich schon lange, ob man sein Smartphone mit einer entsprechenden App dafür nutzen kann. Also sozusagen zeichnet das Telefon immer auf, und wenn eine Stunde nichts passiert, wird das alte überschrieben. Gibts da was?
Ich bin auch für den Dashcams-Einsatz, aber da ich so gut es geht auf das Auto verzichte ...generellen Anerkennung sind wir in DE noch sehr, sehr weit entfernt
Weil du als Privatperson völlig unkontrolliert mit dem gesammelten Material anstellen kannst was du willst.Kann mir jemand erklären, wieso Dashcams verboten sind, während Vorratsdatenspeicherung datenschutzrechtlich keine Probleme darstellen soll?
Auch schön, dass von Seiten des Staates immer das Argument "Aufnehmen um es Online zu stellen" kommt.Weil du als Privatperson völlig unkontrolliert
Das ist richtig, solange du nicht gegen geltendes Recht verstößt.Für Privatzwecke kannst du nämlich aufnehmen was du möchtest.