PayPal aktualisiert die AGB: Neue Datenschutzgrundsätze u. neue Nutzungsbedingungen?

Ora

®
Auffällig sind:

- Konfliktzeitverlängerung auf 180 Tage

3.8. Für PayPal: Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss über die gekauften Waren und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären
4.
Welche Fälle sind abgesichert?
Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:
4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet, oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.
Nachlesen könnt Ihr dieses hier, aber erst ab 29.12.2014

ganz unten der Blick in die Zunkunft
 
Zuletzt bearbeitet:

Knecht_Ruprecht

Active Member
Als Verkäufer kann man eigentlich nur davon abraten diesen Verein nutzen.
4.5 Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
 

Knecht_Ruprecht

Active Member
Der Passus mit den Rückbuchungen? Ja, auch ganz toll.

Du hast zwar einen Zahlungseingang auf deinem PayPal "Konto", aber ob das Geld dort wirklich bleibt, entscheidet sich erst nach 6 Wochen. Sollte der Betrag nämlich zurückgebucht werden, belasten wir das PayPal "Konto" einfach wieder.

Weist Ihr PayPal-Konto nicht genügend Guthaben auf, so sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Betrag unverzüglich auf Ihr PayPal-Konto einzuzahlen oder unmittelbar an uns zu zahlen. Wir können auch ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen und/oder den Rechtsweg beschreiten.
Ich nutze PayPal nur als Käufer, etwaige Guthaben buche ich immer sofort um (kommt aber eigentlich nie vor). Ich werde PayPal bei Ebayverkäufen auch nicht mehr als Zahlungsoption anbieten. Sind eh zu teuer.
 

Knecht_Ruprecht

Active Member
Vor allem was soll diese einseitige Übervorteilung der Käufer? Als Verkäufer hat man eigentlich nur Nachteile mit PayPal. Hohe Risiko, dass der Kunde einfach sein Geld zurückholt oder zumindest hohen Aufwand solche Fälle abzuwehren, dazu hohe Gebühren und wenn man Pech hat wird einem bei einem Konflikt erst mal das gesamte "Konto" eingefroren. Ich kann bis heute nicht verstehen, warum PayPal so erfolgreich ist.
 

SnowyNight

Well-Known Member
weil die käufer paypal lieben, ich hatte erst ein problem damals wo ein verkäufer nichts gemacht /geschickt hatte, wurde schnell erledigt..

sonst nie und ich finde es eben vorteilhaft überall mit dem gleichen system zu zahlen, ich kaufe bei keinem shop mehr der kein paypal anbietet, und so wie mir geht es da noch vielen.
 

Knecht_Ruprecht

Active Member
Es ist also vor allem Bequemlichkeit, OK, das zieht natürlich.

Man kommt (in DE) auch ohne PayPal an sein Geld, wenn ein Kaufvertrag nicht erfüllt wird. Habe ich schon selbst durchexerziert, bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und nein dafür braucht man noch keinen Anwalt. Aber man muss halt ein wenig mehr machen als irgendwo hinzuklicken. Aber gut PayPal ist glaube ich auch in USA so populär, weil man dort ja nicht Bundesstaat übergreifend überweisen kann/konnte. Deswegen gibt es da auch noch ein florierendes Scheck System. Eigentlich lächerlich, ich habe in USA schon ne einzelne Dose Cola per Kreditkarte bezahlt, das geht, da zuckt der Verkäufer nicht mal mit der Wimper. Insofern hat PayPal natürlich eine gewaltige Marktlücke geschlossen.
 

Ora

®
Ja man kommt auch beim der Kreditkarte wieder ans Geld. Musst aber eine Anzeige erstatten. Macht aber meine Hausbank für mich. Umständlich.

mobil via X8
 

Knecht_Ruprecht

Active Member
Ich habe auch schon mal eine ungerechtfertigte Abbuchung per Lastschrift einfach wieder zurück buchen lassen. Ohne Anzeige oder sonstiges. Gut, es kam dann irgendwann ein Schreiben von einem Inkassofritzen, aber nach Zusenden meiner Belege war dann Ruhe. Allerdings bin ich seitdem wohl bei Vodafone als Kunde gesperrt. Es gibt aber schlimmeres...
 

SnowyNight

Well-Known Member
ja es geht auch um bequemlichkeit wie überall wo ich geld zahle für etwas möchte ich auch das es recht problemlos und einfach für mich ist ~

wie überall...

wenn ich irgendwo essen gehe möchte ich ja auch bequem bedient werden und am tisch einfach zahlen später und nicht irgendwo noch zur kasse laufen (gibt solche restaurants)
 
L

lauterohre

Guest
Konfliktzeitverlängerung auf 180 Tage
Für Kunden ist das doch sehr gut.
Bei Bestellungen aus Fernost war die 45 Tage Frist schon knapp. So kann man die bestellte Ware auch in Ruhe ausprobieren.
Die Zahlungsmöglich mit PayPal ist für mich schon ein Zeichen für Seriösität.

Habe z.B. kürzlich bei 2 Verkäufern bei Alibaba ein Zenfone6 angefragt. Daraufhin hat mir halb China das Email-Konto zugeballert mit utopischen Preisen (50-300USD) alle Nachgefragten haben kein PayPal akzeptiert. Der Grund liegt wohl auf der Hand.
 

flumo

Misanthrop
PP ist für den Verkäufer immer noch günstiger als Kreditkarten, und wenn es einem Kreditkartenkäufer in den Sinn kommt seine Bezahlung zurück zu buchen, muss der VK auch noch eine "Chargeback" Gebühr von €20,- drauflegen, nach ein paar Wochen, wenn man Glück hat und die erbrachten Nachweise überzeugen, bekommt man sie zwar wieder, aber erstmal löhnen.
Als VK muss man halt jede Bezahlmöglichkeit anbieten.
Irgendwann gibt´s eh nur noch Amazon + Alibaba, die jucken die Kosten nicht, da sie nix für Versand und keine Steuern zahlen :spiteful:
 

eltipo

Well-Known Member
Die meisten Shops legen die Gebühren doch eh auf den Käufer um. Zumindest was Hardware in D betrifft. Was die rechtliche Seite betrifft, ist das natürlich für den Verkäufer schlecht, ich selbst biete auch nie pp an, aber nutzen mag ich das als Käufer gern. *g

getapatalked
 

Ora

®
@Ora könntest Du "Das Proleten S" aus dem Titel entfernen?
Also ich habe mich noch mal mit PayPal besprochen :p :p :p

Die Verweisen auf diese Formulierung:
Anstehende Aktualisierungen der Richtlinien
Folglich ist deren und dann auch mein Sprachgebrauch:
Da also sowohl die Regelung
Datenschutzgrundsätze
als auch die Regelung
Nutzungsbedingungen
geändert werden sollen, ist also das Nutzen des doppelten Plural zwar nicht zwingend, aber nicht mit dem @ColonelZap 's Proleten S zu verwechseln.

Finde es schade... da auch so ein Thema schnell ins OT abtriftet ... aber wir sind ja wohl im Smalltalk Forum.

Aber ich denke es gibt ja Profis, die es genauer wissen, als ich. Lasse mich gern belehren. Bitte dann aber in einem eigenen Thema.:)
 

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