[INVITES] OnePlus One

S

Squizzy

Guest
Warum sollte er das nicht machen? Ist doch nicht verboten.
doch. das hat eindeutig den gewerblichen willen dahinter. wenn man etwas kauft und direkt weiter verkauft und das mit deutlichem preisunterschied, dann auhc noch direkt 3 geräte, dann ist das definitiv gewerblich und muss angemeldet sein. doch dort handelt es sich um privatverkauf ohne dass er steuern abdrückt und ein gewerbeschein hat.
 

Ausgelebt

Outfluencer
Nein. Um ein Gewerbe handelt es sich bei nachhaltigen Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen. Sprich wenn ich einmal 3 Geräte kaufe und diese wieder verkaufe ist das nicht gewerblich.
 
S

Squizzy

Guest
dann guckt euch den absatz mal bei ebay an ;)

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html


Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen

wenn ich mir jz 3 handys irgendwo günstig kaufe und direkt weiterkaufe und das mit gewinnabsicht, dann kann man das als gewerblich ansehen.
 

zetter

Member
ja da wird das Finanzamt sicherlich nochmal an dich herantreten @Ausgelebt
mach lieber schnell noch ein paar Geschäfte mit mir damit du aus der Gewinnzone heraus kommst ;)
 
S

Squizzy

Guest
Was gewerblich ist definiert nicht EBay. Einfach mal googlen ;-)
schick mir mal ein link. ich lasse mich gerne eines besseren belehren. doch diese ebay seite gilt ja als grober leitfaden der schon im hinblick der deutschen gesetze aufgestellt wurde. denen soll es ja ****** egal sein, wer privat oder gewerblich tätig ist. im endeffekt ist der gewerbliche verkäufer dafür zuständig seine steuern mit dem staat zu klären.

edit: finde nur immer wieder dinge die mich für diesen Fall bestärken.

siehe: http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html


"Kriterien:
  • wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft.
  • mehrmaliges Verkaufen von Neuware"
Edit2:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
 

Ausgelebt

Outfluencer
Genau deine Beispiele belegen doch was ich sage.

Das OLG Frankfurt entschied, dass auch der Verkauf aus einer privaten Stempelsammlung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei (Az. 6 W 27/07), da der Verkäufer im entschiedenen Fall 486 bewertete Geschäfte innmerhalb eines Jahres ausübte.

Diese setzt ein selbständiges und planmässiges auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH, Az. III ZR 173/05), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig erforderlich ist.

Div. Gerichtsurteile kann man sich ergooglen, führen alle zu selbigen Ergebnis. Wenn du ein, zweimal etwas "resellst" bist du aus dem Schneider.
 
S

Squizzy

Guest
alles klar. trotzdem muss man bei sowas vorsichtig sein und ggf erstmal schön in vorkasse vor gericht gehen :/
 

Ausgelebt

Outfluencer
Glaube ich eher weniger, im Zweifelsfall für den Angeklagten. Ich habe auch schon Post von Apple-Anwälten bekommen(habe ich hier auch einmal gepostet) wegen Markenrechtsverletzung bla und am Ende hab ich denen auf schönem Deutsch geschrieben, dass Sie mich liebhaben können und das wars dann auch. Ich hab schon einige Male ein Schnäppchen geschlagen und wieder verkauft solang man das nicht in großem Stil macht ist das kein Thema.
 

tommy0815

Well-Known Member
LEute Leute.......erstens kompletter OT und zweitens bewegst du dich auf ganz dünnem Eis @Ausgelebt
Aber ich lasse Dich bei Deinem Glauben :)

Alleine Dinge wie im Zweifelsfall für den Angeklagten sagt eigentlich alles aus :grin:
Bespreche solche Dinge mal mit einem Anwalt ;)

und jetzt wieder back to Topic....
 
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