ROFL, jetzt gibt`s wenigstens das Geld zurück, hoffentlich.
Irgendwie ist es doch auch klar, dass das mit den 120 Euro incl. Mwst. nicht so ganz hinhauen konnte (40% vom handelsüblichen Preis).
Wenn aber der Kaufvertrag schon zustande gekommen ist, ich würde bei meinem laienhaften Rechtsverständnis mal davon ausgehen, wenn der Status "versendet" angezeigt oder gar aber eine Auftragsbestätigung versandt wurde, dann ist m.E. der Verkäufer schadenersatzpflichtig wegen Nichterfüllung.
Er müsste dann sogar für die Differenz zwischen dem bestätigten/angebotenen Verkaufspreis und dem marktüblichen Preis tragen.......... .
Aber ich glaube nicht, dass sich der Aufwand - ohne Rechtschutzversicherung - lohnen würde............. . Ist doch verdammt auch so schon schwer ein chinesischer Königs-Dealer zu sein........... .