Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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facesplit

New Member
Nachdem ich nun auch zum ersten mal auf die GDSK gestoßen bin und diese netten Gebühren zugeschickt bekommen habe, habe ich mich informiert.

Zuerstmal die Fakten:

1. In China IPad-Fake bestellt
2. Natürlich micht über EMS informiert, bin bei der Suche über Google mal auf den namen GDSK gestoßen, doch als nichtsahnender hat mich das nicht interessiert. Sprich hab mich weiter über EMS informiert. Die Merheit der Beitrage sagte einfach: Sendung bis nach Hause. Wollte ja nur wissen, was wegen Zoll etc. ist. Also dachte ich, Sendung kommt schon an.
3. Dann kam GDSK Brief, war verrwirrt, rief dort an was die brauchen.

Gut war mir dann zu doof, wollte das Teil ja haben. Also den Wisch unterschrieben und ihnen zugefaxt. Dann ging es schnell innerhalb 2 tagen war Paket bei mir. Wieder 2 Tage später die Rechnung. Da ich mich mittlerweile ein wenig mehr über GDSK informiert hatte, habe ich einfach das Musterschreiben genommen und ihnen gefaxt und nur die Zollgebühren überwiesen. Dachte nun hab ich ruhe wird schon klappen. Eine Woche später kam Mahnung ich solle doch die GDSK-Gebühren bezahlen +5,11 an Mahngebühren. Gesamtbetrag nun schon 30,70€. Nun gut ich dachte mir, ignorierste einfach. Heute schreiben vom Anwalt bekommen, nun soll ich 69,70€ bezahlen.

Soweit mein Standpunkt. Will hier erstmal was loswerden, finde es schade, dass sich viele hier melden, aber keiner berichtet zu ende. Gibt ja scheinbar einige die auch Anwaltschreiben haben, doch was dann? Habt ihr alle überwiesen?

Ich sage klar NEIN! Es gibt immer Leute die Vorreiter sein, mal sehen ob ich hier einer sein kann :good3:. Ich reagiere nicht auf den Anwalt, sollte es vor Gericht gehen, lasse ich mir Anwalt stellen und gehe dagegen an (Bin Student). Wenn man sich nur kurz informiert auch über EMS seite, wird einem keine Kosten erkenntlich. Händler sagt nichts, EMS steht gar nichts. Erst wenn Paket im Land ist, kommen die auf einem zu und dann ist es zu spät. Das kann nicht rechtens sein. Hab auch irgendwo mal gelesen, dass alle Kosten für die GDSK mit den Versandkosten der EMS bezahlt wurden?! Nunja ich werde weiter berichten. Dann gibts wenigstens mal was aktuelles. Hab Zeit bis 24.09.2010 die Anwaltskosten und GDSK-Gebühren zu bezahlen. Also vor 25.09.2010 werdet ihr nichts von mir hören.
 
Zuletzt bearbeitet:

we3dm4n

Helfer in der Not
Das HIER so wenige berichten liegt wohl daran, dass viele Berichte im "Sendungsverfolgungs"-Thread zu finden sind. Aber auch auf den 27 Seiten lässt sich hier so einiges finden.
 

facesplit

New Member
Das HIER so wenige berichten liegt wohl daran, dass viele Berichte im "Sendungsverfolgungs"-Thread zu finden sind. Aber auch auf den 27 Seiten lässt sich hier so einiges finden.
Früher reichte dieses Musterschreiben und gut war. Ich dachte bis vor kurzem jetzt auch noch. Nach lesen des ganzen Threads hier, scheinbar nicht mehr.

Also für mich fehlt eine klare Antwort, was dagegen zu tun oder ob wir wirklich gezwungen sind, diese kosten immer und für den rest unseres Lebens zu bezahlen oder nicht.

Am besten erreicht man das eh mit einem Gerichtsurteil.
 

tasypemo

New Member
Klar betrug, aber mein Verkäufer versicherte mir, dass er keine Angaben zu seiner Person gemacht hat, sprich keiner konnte wissen, ob er Verkäufer oder Privat ist.

Also den Wisch unterschrieben und ihnen zugefaxt.
Du Schreibst, daß du Betrug begangen hast und daß du den Brief der GDSK unterschrieben hast (also auch mit den Gebühren einverstanden warst).

Ich überlege welche Chancen du haben könntest, gegen irgend etwas vorzugehen?
 

duffy-31

Well-Known Member
Das HIER so wenige berichten liegt wohl daran, dass viele Berichte im "Sendungsverfolgungs"-Thread zu finden sind. Aber auch auf den 27 Seiten lässt sich hier so einiges finden.
Aber keiner hat bis jetzt sagen können ob's nach dem Anwaltsschreiben noch weiterging.
Ich hab den Verdacht das die meisten zahlen.
Ob die GDSK tatsächlich Mahnverfahren einleitet ?!

PS. und OT: Bei anderen Shop's (z. B. HobbyKing) bekommt man die GDSK Gebühren gutgeschrieben, beim nächsten Kauf einlösbar.
 

facesplit

New Member
Du Schreibst, daß du Betrug begangen hast und daß du den Brief der GDSK unterschrieben hast (also auch mit den Gebühren einverstanden warst).

Ich überlege welche Chancen du haben könntest, gegen irgend etwas vorzugehen?
Betrug? Nein habe ja noch angerufen und gefragt was genau gebraucht wird und auch richtige Angaben gemacht.

Doch darum geht es hier ja auch gar nicht. War nur generelle Info. GDSK fordert ja auch nur die üblichen Gebühren sonst nichts. Und die Zahle ich nunmal nicht.

Vorallem was soll ich sonst machen? mir wurde gesagt, unterschreib dann bekommst du es, unterschreibst du es nicht, dann wirds zurück geschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Loonix

Spokenkieker
Ich wünsche dir gutes gelingen und binn gespannt wie es weiter geht.

Sei dir bewusst, das die GDSK und der Zoll hier mitlesen, auch wenn von der GDSK immer nur ein standard Brief gepostet wird.

Ich vermute das die GDSK die geschichte an diesen Abmahn-Anwalt weiterverkauft hat, die wären nun also raus aus der Sache.
Hoffentlich hat der Anwalt keinen Bock auf ein (zeitraubendes) verfahren.
 

we3dm4n

Helfer in der Not
Seit neustem sind eben diese Gebühren auf der GDSK Seite einzusehen und man(n) ist eigtl dazu verpflichtet sich zu informieren, BEVOR man etwas einführt.

Eine Chance vor Gericht sehe ich nur, indem du auf EMS verweist, da nicht auf deren Seite ersichtlich ist, dass diese mit der GDSK zusammenarbeiten und alles von eben dieser hier abgewickelt wird.

@duffy
Es werden bestimmt alle nach dem Mahnschreiben gezahlt haben. Ich weiche der GDSK seit längerem schon aus, indem nun alles per Airmail, DHL, Fedex & UPS aus China zu mir kommt. So muss ich mich nicht mit sowas beschäftigen. Zumal diese Weg meist schneller sind, bis auf Airmail natürlich.


@facesplit
Vorallem was soll ich sonst machen? mir wurde gesagt, unterschreib dann bekommst du es, unterschreibst du es nicht, dann wirds zurück geschickt.
Das war bis jetzt auch die Argumentation gegen die Gebühren ;)
 

facesplit

New Member
Eine Chance vor Gericht sehe ich nur, indem du auf EMS verweist, da nicht auf deren Seite ersichtlich ist, dass diese mit der GDSK zusammenarbeiten und alles von eben dieser hier abgewickelt wird.
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Richtig war grad eben nochmal auf EMS seite und da steht nichts von GDSK oder irgendwelchen Gebühren. Versucht mal FAQ zu suchen xD, scheinbar gibt es keine. Und da dort nichts steht und da ich (verpflichtet bin) mich zu informieren und dort nichts steht, dann wars das auch für mich. Und wie oben erwähnt ich habe mich vorher informiert. Auch was leute zu EMS sagen. Komischer weiße stand dort nie was von EMS. Hab auch nur oberflächlich gesucht, was leute zu EMS meinen, weil mir es ja nur um Zoll etc ging. Sprich ich hab sogar das gemacht, was von mir verlangt wurde und bin nicht auf GDSK gestoßen! Daher kann ich nicht von irgendwelchen extra Gebühren ausgehen und bekomme später diese auswahl, unterschreib oder zurück zum Absender :)

Der Streitwert ist mir eig. auch zu niedrig. Aber finde es schade, vorallem da hier einige Rechtsschutz haben (ich nicht, berufe mich nur auf Kostenübernahme :grin:) und es nicht darauf anlegen. Doch ich warte jetzt ab was kommt. Ignoriere alles, spätestens am 25.9 bin ich schlauer.

Es MUSS einfach mal was Aussagekräftiges her! Mir währe Gerichtsverfahren sogar lieb, denn wenn die Mahnungen zurückziehen ist es ja auch nichts eindeutiges.
 
Zuletzt bearbeitet:

Loonix

Spokenkieker
Ich denke auch das hier die verhältnismäßigkeit 24,16€ 'Sendungswert' zu 27€ bearbeitungsgebür Gewicht haben könnte.
Ein kleines bisschen unverhältnissmäßig würde ich sagen...
Am besten du setzt dich als Student mal mit dem Rechtsbeistand vom ASTA zusammen, vielleicht hat der Spass daran.
 

facesplit

New Member
Am meisten wundert mich eh, dass auf der Mahnung es heißt:

Mahnstufe 1. Ich kenne es auch nur so, dass man erst 3 Mahnungen bekommt, bis es zum Anwalt geht. Schon dreist sage ich mal.

Achso mal die Daten Daten :

14.08.10 Habe ich das Schreiben Unterschrieben
17.08.10 Habe ich das Paket bekommen
19.08.10 bekam ich die Rechnung
22.08.10 Wiederspruch gefaxt
30.08.10 Kam die erste Mahnung (Zeit bis 09.09.10)
14.09.10 Anwaltsschreiben (Zeit bis 24.09.10)

Mit anschließendem Gerichtsverfahren. Vollmacht wurde mitgesendet. Also schon einschüchternd wenn man sich das so durchliest :'(.

Egal nix gibts :up:
 
Zuletzt bearbeitet:

facesplit

New Member
Die Vertretungsvollmacht, unterschrieben von einem GDSK Bevollmächtigtem ?
Ka, was mich dabei wundert, es sind 2 Unterschriften zu leisten und beide wurden von ein und derselben Person gemacht. Kann es nicht identifizieren ob von GDSK oder nicht.

Vollmacht

Hiermit wird in Sachen GDSK ./. Mich
wegen Forderung
Prozessvollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen Erldigung gemäß (hier kommen halt Paragraphen) für alle Instanzen erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

bla bla bla halt :)

Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

Bad Ibrug, den 13.09.10 Unterschrit (Hier steht KEIN NAME, wer hier unterschrieben hat bzw. WER hier unterschreiben SOLL)

Der Gerichtsvollzieher und jene andere, gerichtliche, behördliche und private Stelle einschließlich des/der Prozessbevollmächtigten, werden angewisen in der Sache GDSK ./. Mich zurückzuzahlenden/zu leistenden/hinterlegten Bertäge auszuzahlen an die Prozessvevollmächtigten Anwaltskanzlei DR. Strautmann.

Bad Iburg, den 13.09.10 Gleiche Unterschrift wie oben. Wiederum kein Name wer hier unterschrieben hat.

Edit: Eine Seite vorher steht noch folgender netter Satz: "Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass wir bei fruchtlosen Fristablauf ohne weitere Vorankündigung gegen Sie gerichtlich vorgehen werden".

"Wenn Sie auf weitere Mahnungen verzichten wollen, müssen Sie allerdings sicher sein, dass Ihr Schuldner die erste Mahnung erhalten hat - zum Beispiel durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, eine Quittung des Schuldners oder einen Einschreibebeleg. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Kunde in einem möglichen Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten."

Nett zu wissen, also habe ich nie eine Mahnung erhalten. Dies ist aus sicht von GDSK, sprich schicken sie Mahnungen normal ohne Einschreiben, kann jeder sagen, habe NIE eine erhalten :)

"Dies sollte durch ein fettgedrucktes 1. Mahnung im Briefkopf auch als solches kenntlich sein."

Dies ist bei GDSK NICHT der Fall zudem geben sie den Brief als "Zahlungserinnerung" aus, auf dem zwar "Mahngebühren" enthalten sind, aber richtige Mahnung stellt dies somit nicht dar....

Wird immer Kurioser.
 
Moderiert:

tasypemo

New Member
Diese Anwaltsbriefe werden ja jetzt schon seit Juni verschickt, müsste doch bei irgend einem, der so einen Brief erhalten hat und nicht bezahlt hat, mal ein Ergebnis kommen oder irgenwie weiter gegangen sein.
Wäre schön wenn man mal einen Bericht darüber lesen würde.
 

pythonimus

New Member
Aussagen und Fragen:

Bei Airmail: Was passiert wenn's beim Zoll hängt? Mit welchem Lieferer kommt's zu dir vor die Haustür?

So ich hab mein Packet nun nach 8 Tagen bei der GDSK geschickt bekommen und zwar mit einem nicht unterschriebenen Kostenübernahmeformular/Verzollungsauftrag.

Ich denke das ist auch die einzige funktionierende Methode.

Meine Geschichte:
- Gefragt wieviel alles Zusammen für das 13$ Päckchen kostet.
- Antwort: WENN es verzollt wird kostet es 25$ + Zoll.
- (weitere Fragen ohne oder mit wenig passenden Antworten)
- Dann wollten die das ich den Vertrag unterschreibe -> das bedeutet ja das es IMMER und nicht WENN kostet.
- Also ununterschrieben zurückgeschickt und auf Antwort gewartet.
- Die Antwort kam in Form des Päckchens.

-> Und nun eine Vorlesung aus dem Zollkodex:

Art. 5 ZK Abs.2 ff (Stellvertretung)
"(2) Die Vertretung kann sein
- direkt, wenn der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen handelt
- indirekt, wenn der Vertreter in eigenem Namen, aber für Rechnung eines anderen handelt
Die Mitgliedsstaaten können das Recht, Zollanmeldungen in ihrem Gebiet
- in direkter Vertretung oder
- in indirekter Vertretung
abzugeben, in der Weise beschränken, dass der Vertreter ein Zollagent sein muss, der dort rechtmässig seinen Beruf ausübt.
(3)[...]
(4) Der Vertreter muss erklären, für die vertretene Person zu handeln; er muss ferner angeben, ob es sich um eine direkte oder indirekte Vertretung handelt, und Vertretungsmacht besitzt.
Personen, die nicht erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, oder die erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, aber keine Vertretungsmacht besitzen, gelten als in eigenem Namem und für eigene Rechnung handelnd.
[5] Die Zollbehörden können von einer Person, die erklärt, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, den Nachweis für ihre Vertreungsmacht verlangen."

Für mich sieht das nach" kein unterschriebener Vertrag" - "keine Kosten" aus.
 

Radschläger

Active Member
Man sollte vielleicht auch mal die Möglichkeit in Betracht ziehn, einfach mal die Annahme zuverweigern.
Wenn das mehrere User mal machen würden, wenn möglich immer bei dem gleichen Händler, dann würde sich wohl auch schneller was tun
 

Loonix

Spokenkieker
Lass uns den 'annahme verweigern' gedanken mal weiter spinnen...

Das Paket geht also zurück an den Verkäufer, kostenfrei sogar.
Der Verkäufer wundert sich und fragt ob er es noch einmal schicken soll,
muss dann aber erneut die Versandkosten haben,
die bekommt er ja nicht von EMS zurück erstattet.
Stimmt ihr zu, frueut er sich, denn er hat für den Versand bestimmt weniger mit EMS verhandelt als er euch berechnet.
Verweigert ihr bekommt ihr euer Geld zurück, abzüglich der versandkosten, der Verkäufer freut sich und verkauft das bereits verpackte Gerät an den nächsten Kunden...
(ok, wahrscheinlich checkt er es zwischendurch ob nicht Ziegelsteine drin sind)

Warum sollte EMS, GDSK oder der Verkäufer etwas ändern?
 

Radschläger

Active Member
Da der Kauf bei dhgate ja i.d.R. Versandkosten frei ist und der Händler nur sein Geld bekommt wenn man die Ware bestättigt, gibts das Geld auch cpl. zurück.
Habe dieses bis jetzt schon 2x durchgezogen.
 
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