Selbstanzeige beim Zoll weil erwischt worden?

grabowski

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Ein Freund hat folgendes Problem. Er hat seine PayPal und ebay Rechnungen sagen wir mal "optisch" verändert um weniger Zollgebühren zu bezahlen.
Der Zollbeamte wollte nun allerdings, dass er sich vor Ort in seinen PayPal und ebay Account einloggt, um das zu überprüfen. Das hat er verweigert bzw hat gesgat, er hätte seine PW´s vergessen. Jetzt weiß er nicht was er machen soll.
Ich habe ihm geraten, die Sache zuzugeben und die richtigen Unterlagen morgen hinzubringen und eine Selbstanzeige zu machen. Das würde, meinenm Wissensstand eh nur bedeuten, dass er die vollen Zollgebühren zahlen muss - oder? Was meint ihr?
 

Megalampe

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Auf jeden Fall jetzt mit der Wahrheit rausrücken, wegen versuchter Steuerhinterziehung ist er jetzt aber drann. Dein Freund wird noch Post vom Finanzamt bekommen, sollte es das erste mal gewesen sein wird dies noch glimpflich angehen.
Der Zollbeamte kann den Wert bei dem Ausdruck anzweifeln, aber mit dem einloggen ist es definitiv nicht so.

Dein Freund soll eine hohe Geldstrafe bezahlen, wovon er sich wahrscheinlich in Deutschland ein Original Iphone hätte kaufen können. Wie kann man nur so dämlich sein, liest der eigentlich nie Briefe durch?
Das steht dick fett auf dem grünen Zettel drauf, das es versuchte Steuerhinterziehung ist.
 

grabowski

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Dürfen denn Zollbeamte einen auffordern den Kaufpreis quasi online zu beweisen? Ich meine, man soll seine Pakete ja auch selber aufmachen, vielleicht dürfen sie das gar nicht und nutzen die Unbedarftheit der Leute?
Wie auch immer, ehrlich währt am längsten, ich habe ihm geraten sich zu entschudligen und die Sache zu klären. Problem für ihn sind halt nur die echt gut gefakten PayPal und Ebay dokumente, nicht dass da noch was hinterher kommt. Habe gerade gegoogelt, das man bei Selbstanzeige immer nur die Differennz vom Betrug zur vollen Summe zahlen muss, bei Steuern gilt das zumindest, weiß nicht wie es beim Zoll ist...
 

Megalampe

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Das ist eigentlich ein recht verzwickter Fall, eventuell würde ich da in das Juraforum.de gehen.
Weil das was du bei Google gefunden hast, ist bestimmt das die Leute mit der Hinterziehung durchkamen und nachher durch eine Selbstanzeige ihr schlechtes Gewissen beruhigen wollten. In dem Fall hier ist es aber, das der Staat (Zollbeamter) den Warenwert nicht glauben wollte und daraufhin die Ware (bestimmt) noch nicht rausgegeben hat.
Die beschriebene Person kann ja nicht erwarten, das sie ******** baut und damit dann ungeschoren durchkommt. Denn das währe unfair, gegen jedem der ehrlich ist und beim Zoll brav die richtigen Abgaben zahlt.

Edit: Wo liegt denn die Ware, wurde sie beschlagnahmt?
Wenn ja mit welcher Begründung, gibt da ja Betäubungsmittel, Waffen, Artenschutz etc..
 
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grabowski

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ja ware ist noch da, genau wie die unechten dokumente, das ist ja die verzwickte lage.
er hat auch schon drüber nachgedacht, einfach sowohl ebay als auch paypal account zu löschen.
 

Asspony

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Much addo bout nothing!

Bevor ihr hier mit Begriffen wie "Selbstanzeige" oder "Steuerhinterziehung" um euch werft: um was für Artikel und um welchen Betrag geht es da eigentlich?

Wenn es sich nicht um 1000 Euro von Steuerhinterziehung handelt, gilt hier der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Für den Versuch 150 Euro Steuern zu hinterziehen wird man von Seiten des Finanzamts kein grosses Fass aufmachen.

Natürlich kann der Beamte deinen Kumpel nicht zwingen, sich vor seinen Augen einzuloggen! Und wenn dein Freund seine Passwörter vergessen hat, dann hat er sie eben vergessen - wie will man das Gegenteil beweisen.

Wenn der Beamte allerdings Zweifel am angegebenen Warenwert hat oder sich der Wert nicht zweifelsfrei feststellen lässt, dann hat der Beamte das Recht den Warenwert (anhand von Recherche und Erfahrungswerten) zu schätzen - das diese Schätzung ganz sicherlich nicht zu Gunsten deines (nicht kooperativen) Kumpels ausfallen wird liegt aber auf der Hand.

Das vernünftigste was dein Freund machen kann ist mit offenen Karten zu spielen, sich zu entschuldigen und die Hosen runter zu lassen und mit den richtigen Zahlen rauszurücken. Wäre ich an seiner Stelle, dann würde ich meinen guten Willen zeigen und dem Beamten sogar den Gefallen tun und vor seinen Augen bei Ebay und Paypal einloggen. Beamten sind auch nur Menschen und ich könnte mir vorstellen, dass der Beamte ein Auge zudrückt wenn dein Kumpel kooperiert.

Eigentlich muss ich nicht erwähnen, dass der Versuch Steuern "zu sparen" bzw. zu hinterziehen vollkommen Blödsinnig ist. Der ganz Aufwand und Stress nur um ein paar lausige Euros zu sparen lohnt sich einfach nicht. Und ganz nebenbei muss man eben Mehrwertssteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, da gibts keine zwei Meinungen zu.

Also, nochmal zum Zoll und die Sache aus der Welt schaffen. Und zum Schluss noch der Hinweis, dass dies meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung ist.
 

Asspony

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Was meinst du mit "taktiert"?

Den Wert des Geräts auf 700 Euro geschätzt oder 700 Euro an Zoll und Steuer festgesetzt?
 

grabowski

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na er hat die docs von pay pal und ebay auf den niedrigeren kaufpreis geändert..

um nur steuern auf diesen betrag zu zahlen, nicht auf die 2000....
 

ColonelZap

Administrator
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Da der Zoll hier mitliest und auch sicher hier registriert ist, kommt ja vieleicht noch ein "heißer Tipp" aus deren Reihen ;)

Nachtrag: Das Bundesministerium für Finanzen ist selbstverständlich hier auch unterwegs und registriert :)

Nur mal so zur Info für alle, die sich hier streckenweise rühmen, die EuSt nicht bezahlt zu haben ;)
 
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grabowski

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es ging nicht darum sich mit etwas zu rühmen sondern darum einen dummen fehler möglichst schnell wieder zu beheben. trotzdem vielen dank für das feedback.
 

8800fan

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da man in deutschland, ab einem bestimmten betrag an steuerhinterziehung, länger im knast sitz als ein mörder, würde ich sofort mit der wahrheit rausrücken. sowas verfolgt einen, ein leben lang. wenns um steuern geht, kennt der staat keine gnade, aber keine angst, da es ja wahrscheinlich dein erstes mal war, wirst du mit einer gerechten strafe davon kommen...
 

waldek_69

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servus,

nun bin ich kein Jurist, deshalb weiß ich nicht, ob meine Bemerkung hier korrekt ist.
Stellt aber die Tatsche, dass der Freund bei seiner "optischen Korrektur" der Unterlagen (Ebay, PayPal) den Tatbestand einer Urkundenfälschung erfüllt???

Sollte es das der Fall sein, so könnte ein Staatsanwalt zusätzliches "Schießpulver" gegen ihn habe.

Wie gasagt bin nicht vom Fach, und es ist nur eine Idee von mir?

Dem "Freund" alles Gute, und beim nächsten mal die Zahlen nicht so dezent frisieren. :grin:
 

elsi06

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Er kann einfach sagen es war eine Technischer Fehler des Servers/PC's xD Ausser er war so ungeschickt das man es sieht das da was bearbeitet wurde...
 

waldek_69

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Jetzt sollte man nicht die Begriffe "Urkunde" und "Ebay-Ausdruck" drucheinander bringen.
...
wie gesagt bin kein Jurist!!!
Denoch, könnte mir vorstellen das man sich hierdran hochjubblen könnte! Denn immer hin war der jenige so dreist die Unterlagen so zu "verändern" das ein Zöllner der täglich ca. 145872750034 Tausend-Clones durch seine Röntgen-Röhre durchschiebt und die Papiere dafür vor seinen Rüsel hat, es rausgezogen hat und jetzt nachbohrt.

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habe einwenig recherchiert!
@ Asspony:
hast Recht, keine Urkundenfälschung, es reicht aber für versuchten:
Betrug und Rechnungsfälschung
Auch nicht schlecht!
 
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Asspony

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Keine Frage!

Rein rechtlich war die Aktion,durch das Manipulieren der Unterlagen, ein Täuschungsversuch zum Zweck der Steuerhinterziehung. Da kommt dann die Verhältnismässigkeit zu tragen. Bei einem Warenwert von 2 k ist der "hinterzogene Betrag" einfach nicht hoch genug um den grossen Hammer auszupacken. In der Praxis wirst du die Steuern nachzahlen müssen und die Geldstrafe wird vermutlich im Rahmen des doppelten Steuerbetrags liegen. Aber richtig heavy wird die Sache, wenn es sich im höhere Summen handelt.
Aber egal ob der Betrag niedrig oder hoch ist, man muss einfach die Steuern bezahlen. Und wer das nicht tut, der betrügt nicht nur das Finanzamt sondern auch die Gesellschaft und folglich auch dich und mich.

Wenn du im Laden ne Flasche Cola klaust hast du rechtlich auch einen Ladendiebstahl begangen. Trotzdem wirst du dafür nicht in den Knast gehen, mit ziemlicher Sicherheit nichtmal vor Gericht landen, da die Verfolgung einer solchen "Nichtigkeit" kein öffentliches Interesse darstellt.
 
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Megalampe

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Entschuldigt mal, aber hier wird das auch etwas runtergespielt. Bei 2000€ sind 19% ja schon 380€ und dann noch Zollgebühren dazu. Also eine Lapalie ist das definitiv nicht mehr.
Zur Erinnerung, wenn man sowas beim Flughafenzoll durchzieht darf man ab einer Einfuhrumsatzsteuerschuld von 130€ aufwärts, auf Post freuen. Ab 130€ ist das nämlich Steuerhinterziehung und da geht es um einen Warenwert von ein paar hundert Euro (650€~ aufwärts meine ich).

Wie gesagt kommt es immer darauf an, ob schon mal sowas vorgefallen ist. Beim ersten mal wird man zwar eine Strafe aufdrücken, die aber weit geringer ist als wenn es das zweite mal währe.
 
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