Frage zur Vertragsklausel

fastburn

Active Member
Hallo alle, hab einen 3GB LTE Tarif gefunden der Relativ günstig währe allerdings steht im kleingedrucktem Folgender Satz.

„Die Nutzung von VoIP ist möglich, hingegen ist die Nutzung von Peer-To-Peer, BlackBerry-Diensten und Instant Messaging ist ausgeschlossen. Nicht mit MehrfachSIM kombinierbar. Mit diesem Tarif kann auch die LTE-Technologie genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das LTE-Netz ausschließlich bei örtlicher Verfügbarkeit zur Verfügung steht.“

Was bedeutet das für mich? Hab kein BlackBerry und nutze als Messaginger nur WhatsApp!
Ist das damit möglich bzw. erlaubt?

Fast…
 

Youngn

Well-Known Member
Also Blackberry nutzt irgend ne bestimmte App oder sowas, die man (normalerweise) zubuchen muss, um zwischen den Geräten schreiben zu können (so ne Art Whatsapp, aber von Blackberry selbst, anders ausgedrückt: wie das iMessage von Apple, ohne SMS Kosten).

Ich weiss nicht genau was VoIP auf dem Smartphone ist (kenns nur von [heutigen] illegalen Programmen vom PC für Downloads). Instant Messaging ist wohl möglich, soll aber wohl (teils) nich genutzt werden, genauere Auskunft kannst du dir da nur über die Auskunft des Anbieters geben lassen, die meistens recht teuer sind pro Minute.

Hier kannst du nochmal was zu lesen:
http://www.giga.de/apps/whatsapp-fuer-android/specials/instant-messaging-verboten-kein-whatsapp-und-co.-im-handy-vertrag/
 

duffy-31

Well-Known Member
Ist das damit möglich bzw. erlaubt?
Laut Vertrag nicht, wird aber geduldet.
Ich vermute die Verträge sind in den letzten Jahren angepasst, aber nie wirklich überabeitet worden.
Und den Aufschrei der durchs Netz gegangen wäre wenn die Anbieter das wirklich so handhaben würden hätte man gehört
 

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