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Herr Doctor Phone
Guest
Hallo,
In diesem Leitfaden, bzw. kurze Zusammenfassung möchte ich Euch die einfache Vorgehensweise wie man auf dem Brief der GDSK reagiert, wie man es richtig macht könnte und erklären, worauf man achten sollte.
Hinweis: Bitte nur Fragen zu GDSK und Zoll stellen, nur den Vorgang desselben. Bitte keine Diskussionen.
Für andere Fragen, Spekulationen, defekte oder anderes, einen neuen thread aufmachen oder einen vorhandenen benutzen. Danke.
A.: GDSK Brief erhalten
So, Ihr habt einen Brief der GDSK erhalten das Sie euer Päckchen oder Paket beim Frankfurter Zoll in Empfang genommen, das der Inhalt/Preis unbekannt sei und das noch Papiere fehlen die nachgereicht werden müssen. Sonst ist keine Abwicklung möglich.
Mann hat die Wahl entweder die Ware zurück zu schicken zu lassen oder gegen Bezahlung von ca. 25.- Euro (zuzüglich 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll) die Abwicklung und Zoll Formalitäten die GDSK machen zu lassen.
Mitten drin kann auch stehen das man eine Selbstverzollung machen lassen kann, dies ist allerdings auch mit Gebühren versehen in Höhe von ca. 4,50.- Euro nebst 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll.
Man braucht sich nicht einschüchtern lassen, es geht auch OHNE GDSK und OHNE KOSTEN.
Im Klartext heißt das, jeder Empfänger, der Waren aus China importiert, bei denen der Warenverkäufer die Firma EMS in China beauftragt, muss aus zollrechtlicher Sicht NICHT die Firma GDKS zur Zollabwicklung beauftragen.
Weiter bedeutet es, dass jeder Empfänger in Deutschland online eine Selbstverzollung / Internetzollanmeldung durchführen kann und nicht wahlweise die GDSK beauftragen oder die Sendung persönlich beim Zoll in Frankfurt verzollen muss.
B.: Was tun?
Telefon: 069 2578290
Fax: 069 257829-4000
E-Mail: poststelle@hzaf-fhf.bfinv.de
Schlüsselnr.: 3300
Checkliste, diese Unterlagen werden benötigt:
1. Zollantrag 2 -fach, beide im Original unterschrieben
2. a) Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung
oder
b) Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops)
ebenfalls 2x ausdruckenRechnung / Inhalts und Mengenangaben /Nachweis Kaufpreis etc. 2-fach
3. Der Frachtbrief ist ebenfalls vorzulegen, je nach Warenart und Einzelfall der Einfuhr können weitere Unterlagen wie z.B. Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Unterlagen erforderlich sein.
Die GDSK verlangt ab dem 7 Tag Lagergebühren von 7.50,- EUR/Tag .
Beim Selbstverzollen entfällt das.
C.: Warum nur?
Die GDSK ist ein Dienstleister, das heißt sie ist der Deutsche Partner von EMS China und evtl. anderer und wickelt deren Versand in Deutschland ab.
Ausgeliefert wird in der Regel mit GLS.
Nicht alle Waren die über EMS verschickt werden durchlaufen die GDSK, maßgebend sind die ersten Ziffern der Sendungsnummer. So kann es passieren das einige Waren direkt an dem Empfänger zugestellt werden.
Wen man der Regel mit DHL in China bestellt, wickelt DHL den Zoll ab und kassiert die Gebühren an der Haustür oder man holt sich seine Ware am hiesigen Zollamt ab. Dies ist auch bei anderen Versendern der Fall, jedoch nicht bei der GDSK.
Dies ist bei GDSK nicht der Fall. Warum?
Die GDSk ist nicht berechtigt nicht Zoll abgefertigte Waren zum Empfängerort zu transportieren, d.h bis an die Haustüre oder Zollamt. Dies ist anscheinend eine zollrechtliche Bestimmung, wonach die Verzollungsvollmacht genau dann vorliegen muss, wenn die Zollanmeldung vorgenommen wird. Fehlt die Vollmacht, wird die Spedition Abgabenschuldner und muss anstelle des Empfängers den Zoll bezahlen.
Außer man Beauftragt sie.
Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK, obwohl es in manchen Augen anders aussehen könnte. Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.
D.: Was tun bei keiner Auftragserteilung.
Für Waren die hier von privaten Speditionsunternehmen zugestellt werden, müssen die Empfänger nur dann Zoll bezahlen, wenn sie das Unternehmen vorher ausdrücklich mit der Verzollung beauftragt haben. "Verbraucher, die keine Vollmacht erteilt und dennoch Zollabgaben gezahlt haben, sollten diese zurückfordern".
Einige Unternehmen stellen den Empfängern nicht nur die tatsächlich angefallen Zollabgaben, sondern auch ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung. Auch dieses Entgelt müssen Verbraucher nicht bezahlen.
Verbraucher, die vor Aushändigung des Paketes an der Haustür etwas unterschreiben sollen, können ihre Erklärung widerrufen und gezahltes Bearbeitungsentgelt von der Spedition zurückverlangen.
Verbraucher, die zuviel gezahlte Zollabgaben zurückverlangen wollen, können sich je nach Wohnsitz mit einem formlosen Antrag an die Hauptzollämter wenden. In diesem Antrag sollte stehen, wann und in welchem Umfang Zollabgaben entrichtet wurden und dass keine Verzollungsvollmacht erteilt wurde.
Nach Überprüfung dieser Angaben erhalten die Verbraucher den zuviel gezahlten Zoll zurück. Die Zollämter fordern die Abgaben dann von der Spedition ein.
Die Firma GDSK hat dafür zu sorgen, dass die Warensendung nach erfolgter Selbstverzollung und der Freigabe durch den Zoll kostenlos dem Empfänger zugestellt wird.
Die Versandkosten bis zur Haustüre sind ja vom Käufer bereits beim Kaufvorgang bezahlt worden.
Hier ist es natürlich angeraten, die Selbstverzollung umgehend nach Eingang des Briefes der GDSK durchzuführen, um Diskussionen mit der GDSK gar nicht erst aufkommen zu lassen.
E: Muß ich Zoll und Umsatzsteuer zahlen?
Bei Warenwert unter 22,00 € für Privateinfuhren müssen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollgebühren bezahlt werden.
Erst bei Waren, deren Wert über 22,00 € liegt, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Zollgebühren fallen erst bei einem Warenwert ab 150,00 € an.
Hiermit ist genauestens vom Warenempfänger zu unterscheiden, zwischen 19% Einfuhrumsatzsteuer, die unserer deutschen Mehrwertsteuer gleich ist, und Importzöllen, die erhoben werden auf unterschiedliche Waren, um die Warenproduktion in Deutschland zu schützen. Die Zollgebühren können von 1% bis … % variieren.
Die bei der Selbstverzollung evtl. anfallenden Einfuhrumsatzsteuerbeträge bzw. Zollbeträge sind selbstverständlich nach Aufforderung durch den Zoll an den Zoll selbst zu entrichten.
F.: GDSK Abzocker?
NEIN. Sind sie nicht!
Auch wenn sie jede Ware, egal welchen Warenwert sie hat einbehält, machen sie nur Ihren Job als Partner der die Waren einführt für den Weiterversand.
Sie sind Dienstleister, da hilft kein schimpfen und drohen, sie wurden im Zweifelsfall beauftragt laut eurer Vollmacht/Unterschrift und somit rechtens, da ist der Ruf nach einem Anwalt und Prozess unnötig. Wer eine Verzollungsvollmach ausstellt/unterschreibt muss zahlen.
Wer kein Vollmacht ausgestellt hat, kann sich wehren und widerrufen und das Geld zurückverlangen.
Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK.
Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.
Wer also in Zukunft keine Gebühren mehr an die GDSK bezahlen möchte, weder die 25,00 € noch die 4,50 €, unterlässt es dringendst, das Anschreiben der GDSK zu unterschreiben.
NIX Unterschreiben und NIX zurückschicken !!!
...wird weiterhin fortgesetzt
Anhang:
PDF zum Download
Anhang anzeigen SelbstverzollungBlog.pdf
Anhang anzeigen keine zollabgaben.pdf
Anhang anzeigen (PresseVoice_ Hat der Griff der GDSK ein Ende_.pdf
Mit Freundlicher Genehmigung und Unterstützung:
Copyright: http://pressevoice.blogspot.com/2011/10/hat-der-griff-der-gdsk-in-die-taschen.html und http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/
Pressemitteilung: 58/2003 Verbraucher-Zentrale Hessen
Rechtlicher Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und soll auch keine sein. Ich Distanziere mich auch von jedweder Rechtsberatung. Der Leitfaden dient lediglich der Information und spiegelt nicht den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider.
Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen darf und will ich keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder fragen Sie Ihre Standes- oder Berufsvertretung.
Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.
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In diesem Leitfaden, bzw. kurze Zusammenfassung möchte ich Euch die einfache Vorgehensweise wie man auf dem Brief der GDSK reagiert, wie man es richtig macht könnte und erklären, worauf man achten sollte.
Hinweis: Bitte nur Fragen zu GDSK und Zoll stellen, nur den Vorgang desselben. Bitte keine Diskussionen.
Für andere Fragen, Spekulationen, defekte oder anderes, einen neuen thread aufmachen oder einen vorhandenen benutzen. Danke.
A.: GDSK Brief erhalten
So, Ihr habt einen Brief der GDSK erhalten das Sie euer Päckchen oder Paket beim Frankfurter Zoll in Empfang genommen, das der Inhalt/Preis unbekannt sei und das noch Papiere fehlen die nachgereicht werden müssen. Sonst ist keine Abwicklung möglich.
Mann hat die Wahl entweder die Ware zurück zu schicken zu lassen oder gegen Bezahlung von ca. 25.- Euro (zuzüglich 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll) die Abwicklung und Zoll Formalitäten die GDSK machen zu lassen.
Mitten drin kann auch stehen das man eine Selbstverzollung machen lassen kann, dies ist allerdings auch mit Gebühren versehen in Höhe von ca. 4,50.- Euro nebst 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll.
Man braucht sich nicht einschüchtern lassen, es geht auch OHNE GDSK und OHNE KOSTEN.
Im Klartext heißt das, jeder Empfänger, der Waren aus China importiert, bei denen der Warenverkäufer die Firma EMS in China beauftragt, muss aus zollrechtlicher Sicht NICHT die Firma GDKS zur Zollabwicklung beauftragen.
Weiter bedeutet es, dass jeder Empfänger in Deutschland online eine Selbstverzollung / Internetzollanmeldung durchführen kann und nicht wahlweise die GDSK beauftragen oder die Sendung persönlich beim Zoll in Frankfurt verzollen muss.
B.: Was tun?
- Bestellen in China mit EMS
- Abwarten, bis das Schreiben der GDSK im Briefkasten liegt. Dann möglichst umgehend mit den nötigen Schritten für die Selbstverzollung beginnen.
- Auf keinen Fall das Schreiben der GDSK unterschreiben und zurück schicken.
- Die GDSK und die EMS Nummer dem Brief entnehmen, da sie für die Selbstverzollung, die Internet-Zollanmeldung, benötigt werden.
- Jetzt die Internetzollanmeldung (IZA) direkt online beim Zoll vornehmen, nicht bei der GDSK. Hier der Link: https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de
- In der Internetzollanmeldung wird die GDSK-Nummer aus dem GDSK Brief als Bezugsnummer auf Seite 1 und nochmals auf Seite 3 unten als Art.-Nummer benötigt. Beim Eintragen in das Formular der IZA sind die Buchstaben GDSK der Nummer aber wegzulassen.
- Hilfestellung für das Ausfüllen der Internetzollanmeldung (IZA) gibt es hier:
http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/ - Alles online ausfüllen, ist beim ersten Mal etwas nervig und verwirrend, aber machbar. Dann den Zollantrag 2x ausdrucken und jeweils auf Seite 2 unterschreiben!
- Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung oder
Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops) ebenfalls 2x ausdrucken - Seit dem 28.02.11 müssen nun auch 2 Kopien des EMS-Frachtbriefes mit eingereicht werden! Diese finden Sie in der Sendungsverfolgung der GDSK! Dort einfach seinen GDSK Nummer eingeben und den eingescannten Frachtbrief 2x ausdrucken. Hier der Link
- https://www.gdsk.de/ger/index.html
- Den ausreichend frankierten Umschlag – am besten per Einschreiben – dann mit der Bitte um Selbstverzollung direkt an den Zoll in Frankfurt schicken, NICHT an die GDSK. Postanschrift vom Zoll:
Hauptzollamt
Frankfurt am Main Flughafen
Hahnstr. 68-70
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 2578290
Fax: 069 257829-4000
E-Mail: poststelle@hzaf-fhf.bfinv.de
Schlüsselnr.: 3300
Checkliste, diese Unterlagen werden benötigt:
1. Zollantrag 2 -fach, beide im Original unterschrieben
2. a) Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung
oder
b) Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops)
ebenfalls 2x ausdruckenRechnung / Inhalts und Mengenangaben /Nachweis Kaufpreis etc. 2-fach
3. Der Frachtbrief ist ebenfalls vorzulegen, je nach Warenart und Einzelfall der Einfuhr können weitere Unterlagen wie z.B. Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Unterlagen erforderlich sein.
- Wenn möglich zur Sicherheit in den nächsten Tagen den Bearbeitungsstand des Paketes über die Website der GDSK mit Hilfe der EMS Nummer überwachen. Hier der Link:
https://www.gdsk.de/ger/index.html - Sollte die GDSK sich in irgendeiner Weise kritisch melden, diese an kostenfreie Zustellung durch Zahlung der Versandkosten bei EMS erinnern, mit eventueller Fristsetzung.
Die GDSK verlangt ab dem 7 Tag Lagergebühren von 7.50,- EUR/Tag .
Beim Selbstverzollen entfällt das.
C.: Warum nur?
Die GDSK ist ein Dienstleister, das heißt sie ist der Deutsche Partner von EMS China und evtl. anderer und wickelt deren Versand in Deutschland ab.
Ausgeliefert wird in der Regel mit GLS.
Nicht alle Waren die über EMS verschickt werden durchlaufen die GDSK, maßgebend sind die ersten Ziffern der Sendungsnummer. So kann es passieren das einige Waren direkt an dem Empfänger zugestellt werden.
Wen man der Regel mit DHL in China bestellt, wickelt DHL den Zoll ab und kassiert die Gebühren an der Haustür oder man holt sich seine Ware am hiesigen Zollamt ab. Dies ist auch bei anderen Versendern der Fall, jedoch nicht bei der GDSK.
Dies ist bei GDSK nicht der Fall. Warum?
Die GDSk ist nicht berechtigt nicht Zoll abgefertigte Waren zum Empfängerort zu transportieren, d.h bis an die Haustüre oder Zollamt. Dies ist anscheinend eine zollrechtliche Bestimmung, wonach die Verzollungsvollmacht genau dann vorliegen muss, wenn die Zollanmeldung vorgenommen wird. Fehlt die Vollmacht, wird die Spedition Abgabenschuldner und muss anstelle des Empfängers den Zoll bezahlen.
Außer man Beauftragt sie.
Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK, obwohl es in manchen Augen anders aussehen könnte. Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.
D.: Was tun bei keiner Auftragserteilung.
Für Waren die hier von privaten Speditionsunternehmen zugestellt werden, müssen die Empfänger nur dann Zoll bezahlen, wenn sie das Unternehmen vorher ausdrücklich mit der Verzollung beauftragt haben. "Verbraucher, die keine Vollmacht erteilt und dennoch Zollabgaben gezahlt haben, sollten diese zurückfordern".
Einige Unternehmen stellen den Empfängern nicht nur die tatsächlich angefallen Zollabgaben, sondern auch ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung. Auch dieses Entgelt müssen Verbraucher nicht bezahlen.
Verbraucher, die vor Aushändigung des Paketes an der Haustür etwas unterschreiben sollen, können ihre Erklärung widerrufen und gezahltes Bearbeitungsentgelt von der Spedition zurückverlangen.
Verbraucher, die zuviel gezahlte Zollabgaben zurückverlangen wollen, können sich je nach Wohnsitz mit einem formlosen Antrag an die Hauptzollämter wenden. In diesem Antrag sollte stehen, wann und in welchem Umfang Zollabgaben entrichtet wurden und dass keine Verzollungsvollmacht erteilt wurde.
Nach Überprüfung dieser Angaben erhalten die Verbraucher den zuviel gezahlten Zoll zurück. Die Zollämter fordern die Abgaben dann von der Spedition ein.
Die Firma GDSK hat dafür zu sorgen, dass die Warensendung nach erfolgter Selbstverzollung und der Freigabe durch den Zoll kostenlos dem Empfänger zugestellt wird.
Die Versandkosten bis zur Haustüre sind ja vom Käufer bereits beim Kaufvorgang bezahlt worden.
Hier ist es natürlich angeraten, die Selbstverzollung umgehend nach Eingang des Briefes der GDSK durchzuführen, um Diskussionen mit der GDSK gar nicht erst aufkommen zu lassen.
E: Muß ich Zoll und Umsatzsteuer zahlen?
Bei Warenwert unter 22,00 € für Privateinfuhren müssen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollgebühren bezahlt werden.
Erst bei Waren, deren Wert über 22,00 € liegt, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Zollgebühren fallen erst bei einem Warenwert ab 150,00 € an.
Hiermit ist genauestens vom Warenempfänger zu unterscheiden, zwischen 19% Einfuhrumsatzsteuer, die unserer deutschen Mehrwertsteuer gleich ist, und Importzöllen, die erhoben werden auf unterschiedliche Waren, um die Warenproduktion in Deutschland zu schützen. Die Zollgebühren können von 1% bis … % variieren.
Die bei der Selbstverzollung evtl. anfallenden Einfuhrumsatzsteuerbeträge bzw. Zollbeträge sind selbstverständlich nach Aufforderung durch den Zoll an den Zoll selbst zu entrichten.
F.: GDSK Abzocker?
NEIN. Sind sie nicht!
Auch wenn sie jede Ware, egal welchen Warenwert sie hat einbehält, machen sie nur Ihren Job als Partner der die Waren einführt für den Weiterversand.
Sie sind Dienstleister, da hilft kein schimpfen und drohen, sie wurden im Zweifelsfall beauftragt laut eurer Vollmacht/Unterschrift und somit rechtens, da ist der Ruf nach einem Anwalt und Prozess unnötig. Wer eine Verzollungsvollmach ausstellt/unterschreibt muss zahlen.
Wer kein Vollmacht ausgestellt hat, kann sich wehren und widerrufen und das Geld zurückverlangen.
Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK.
Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.
Wer also in Zukunft keine Gebühren mehr an die GDSK bezahlen möchte, weder die 25,00 € noch die 4,50 €, unterlässt es dringendst, das Anschreiben der GDSK zu unterschreiben.
NIX Unterschreiben und NIX zurückschicken !!!
...wird weiterhin fortgesetzt
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Copyright: http://pressevoice.blogspot.com/2011/10/hat-der-griff-der-gdsk-in-die-taschen.html und http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/
Pressemitteilung: 58/2003 Verbraucher-Zentrale Hessen
Rechtlicher Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und soll auch keine sein. Ich Distanziere mich auch von jedweder Rechtsberatung. Der Leitfaden dient lediglich der Information und spiegelt nicht den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider.
Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen darf und will ich keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder fragen Sie Ihre Standes- oder Berufsvertretung.
Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.
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