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Allgemein Hier geht s um alles das allgemein um China Handys handelt

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Alt 29.07.2008, 14:44   #1
Kareem85
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Ausrufezeichen Einspruch gegen GDSK-Gebühren

Bei der Verzollung von Paketen die über EMS nach Deutschland kommen schaltet sich die GDSK ein und verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 25,59€ (inkl. MwSt.). Im Beispiel dazu Verlangt UPS 1,9% vom Zollbetrag (minimum 10€)

Da diese aber nie ausdrücklich erwünscht ist kann man Einspruch einlegen.
Auf http://www.angebote-aus-china.de/ind...d=19&Itemid=35 findet man folgendes Schreiben:

Zitat:
"Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ??.??.2007


Rechnungs-Nr. ???


GdSK-Nr.: ???

HAWB-Nr.: ???

POD-Nr: ???

ATC-NR: ???


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK. Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag für die geforderte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto überwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um 21,50 EUR ("Abfertigungsgebühr") gekürzt.

Begründung:

Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 21,50 EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nichtnachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom ??.??.2007, ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“

Vor die drei Wahlmöglichkeiten gestellt:

- persönlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren

oder

- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen

oder

- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,

haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand für eine Reise zum Zollamt in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rücksendung an den Absender. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!

Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.

Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGBhinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS über Ihre Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezügliche Mitteilung mit Staunen reagierte.


Mit freundlichen Grüßen "
Ob das Erfolg hat kann ich nicht sagen aber man muss es versucht haben!



Erfolge, Erfahrungen und Antworten der GDSK sind hier im Thread erwünscht. Bitte kein Spam! Den lösche ich gleich!

Da der Brief etwas älter ist sind noch so manche alte Bezeichnung mit enthalten. Ich bitte darum um Aufmerksamkeit!
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KAREEM85

Meine Fachgebiete: Handyverträge, Internetanschlüsse, Mobiltelefonen und PC (Hard- und Software).
Zudem bin ich Foren-Psychotherapeut und biete euch eine Schulter zum ausheulen, falls ihr Fast-Sim gedrückt habt


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Ich beantworte auch keine Fragen, nur weil ihr mich auf türkisch anschreibt!

Geändert von Kareem85 (29.07.2008 um 16:30 Uhr)
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Alt 29.07.2008, 14:50   #2
Numynos
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Was ist die "MAwb-Nr" ?
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Alt 29.07.2008, 14:55   Themenautor     #3
Kareem85
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Zwischenzeitlich gab es glaube ich bei der GDSK eine uUmstruckturierung, kann sein, dass es die Nummer nicht mehr gibt. Habe den Brief etwas editiert!

Falls noch Fehler drin sind bitte melden!
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Alt 29.07.2008, 16:23   #4
ColonelZap
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ColonelZap eine Nachricht über ICQ schicken
Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 hinreichend erfüllt.


Da fehlt ein BGB nach der 138 ;-)

__________________


Bitte fragt mich nicht nach Handyberatungen per PN, dafür ist das Forum da.

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Alt 10.08.2008, 22:51   #5
siijii
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AWB = Airway Bill = ist die Frachtbriefnummer der Sendung (steht beim scannbaren Barcode, ist bei EMS 10-stellig)
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Alt 19.09.2008, 20:38   Themenautor     #6
Kareem85
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Hallo Community,

so ich habe das was oben steht gemacht und siehe an! Und siehe da: die GDSK hat mir 25,59€ auf mein Konto überwiesen mit dem Verwendungszweck "Kulanz"! Hat zwar ewig gedauert aber ich hatte Erfolg!


Also! Wer GDSK-Gebühren bezahlt hat einfach mal hinschreiben!
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Alt 15.10.2008, 18:02   #7
Nordgard
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Also ich muss mich auch hier gegen diese GdSK durchsetzen.
Ich habe, um an mein Paket zukommen, die verlangten UNterlangen eingesendet, und werde sobald ich das Paket erhalten habe, und von denen die Rechnung Rechnung ins Haus flattert, ein wie dort oben vorliegendes Formular verfassen.
Mein Rechtsdeutsch ist recht gut!


UNd wenn die mich dann weiterhin so dermaßen polemisch angreifen dann:
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Alt 16.10.2008, 18:29   #8
Nordgard
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also wäre es rechtens wenn ich nur, um mal das obige zu klären, den betrag ver verzollung, in meinem fall, 20 euro, zahle?

denn gdsk meint es wären wohl 34 euro zoll, dabei hab cih mir meine zollge ühren vom zoll vorechnen lassen,
und die 21,50 euro gebühren von gdsk sehe ich auch net ein


währe das ganze rechtens?
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Alt 20.10.2008, 12:06   #9
POWERCOM S.O.D.M.G.
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Zitat:
Zitat von Nordgard Beitrag anzeigen
also wäre es rechtens wenn ich nur, um mal das obige zu klären, den betrag ver verzollung, in meinem fall, 20 euro, zahle?

denn gdsk meint es wären wohl 34 euro zoll, dabei hab cih mir meine zollge ühren vom zoll vorechnen lassen,
und die 21,50 euro gebühren von gdsk sehe ich auch net ein


währe das ganze rechtens?

Nein, musst du bezahlen. Oder du schreibt denen einen Brief das du das nicht einsiehst.
POWERCOM S.O.D.M.G. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 20:57   #10
buwuve
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Zitat:
Zitat von Nordgard Beitrag anzeigen
Also ich muss mich auch hier gegen diese GdSK durchsetzen.
Ich habe, um an mein Paket zukommen, die verlangten Unterlangen eingesendet, und werde sobald ich das Paket erhalten habe, und von denen die Rechnung Rechnung ins Haus flattert, ein wie dort oben vorliegendes Formular verfassen.
Mein Rechtsdeutsch ist recht gut!
Hast Du schon was formuliert?

Ich muss mich wahrscheinlich auch mit der GdSK auseinandersetzten und würde mich über Inspirationen freuen.

Ich muss zugeben, es kribbelt mich ein wenig in den Fingern, wenn ich ein Schreiben der GdSK erhalte, nach Frankfurt zu fahren (ist 100km entfernt) und meine bestellten Waren (es ist kein Handy, aber einiges an Zubehör für mein Cect und meine Wii) selbst abzuholen.

Hat das schon mal einer gemacht - wenn ja, welche Dokumente benötige ich außer meiner PayPal Rechnung und meiner Bestellliste vom Händler?
Fallen dabei irgend welche Gebühren an (Zoll und MwSt. muss ich klarerweise bezahlen - aber fallen noch Gebühren für die GdSK an, wenn sie meine Ware nicht länger als sieben Tage lagern mussten (sieben Tage ist es kostenlos laut aktueller offizieller PDF Datei der GdSK).

MfG Buwuve
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Alt 22.10.2008, 21:00   #11
Fuller919
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ja die 21.5 € GDSK gebüren noch und eventuell die einfuhrsteuer von 19%
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Alt 22.10.2008, 21:17   #12
kleenercectfan2
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@fuller919 bitte erst den thread lesen und dann antworten oben steht dass man die GdSK gebühren mit dem schreiben nicht mehr bezahlen braucht.

d.H. du brauchst nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen
kleenercectfan2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 21:35   #13
buwuve
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Wow, das ging ja schnell mit Antworten.

Haben schon einige erfolgreich probiert, ihre GdSK Gebühren mit oben genannten Formular zurück zu fordern? Der Link ist down.

Funktioniert es nicht auch, wenn man das Schreiben direkt mit der Rechnung an die GdSK übermittelt oder muss man es auf jeden Fall zu erst bezahlen und dann später zurückfordern?
buwuve ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 21:56   #14
kleenercectfan2
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naja kareem hat doch geschrieben dass er die gdsk gebühren zurück bekommen hat.
kleenercectfan2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 02:32   #15
Loewe
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ich habe bei einem händler was bei ebay sachen verkauft mal gelesen das er käufer aus deutschland darauf hinweist nicht an GDSK zusätzliche gebühren zu bezahlen da sie in dem preis enthalten sind oder so ähnliches stand da.

den ebay link wo ich das gelesen habe, hab ich leider nicht mehr aber ich bin mir 100% sicher das es so stand.


gruss loewe
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Alt 23.10.2008, 07:16   #16
Schussi
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Schussi eine Nachricht über ICQ schicken
Die Gebühr für die Regelung beim Zoll wird von mehreren Dienstleistern erhoben. Zum Beispiel UPS oder Fedex. Nur DHL berechnet dafür nichts. Die Zollabwicklung hat auch nichts mit den Versandkosten zu tun und kann nur vom Einführenden bezahlt werden. Allerdings sind die Kosten bei der GDSK (die wohl der Partner z.B. von EMS ist) am höchsten... .
__________________
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Einer meiner LieblingsLinks (hat nichts mit Handys zu tun): http://www.vossi-rs.de
Schussi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2009, 15:24   #17
schuessel11
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Hallo,
hatte auch eine Abwicklung mit GDSK.
Rechnung vom 05.01. über 13,38 € Einfuhrumsatzsteuer und 25,59 € Abwicklungs- und ALFA-Gebühren.

Habe am 14.01. die Einfuhrumsatzsteuer von 13, 38 € an GDSK mit einem Hinweis auf der Überweisung bezahlt (Hinweis: Pos. 3 wird noch geklärt).

Am 16.01. eine Mahnung erhalten mit zusätzlich 5,11 € an Mahngebühren.

Am 16.01. dort angerufen: Man sagte mir, dass das Konto ausgeglichen und dass nichts mehr zu überweisen sei. (Mahnung und meine Überweisung hatten sich überschnitten)

Resultat: Habe also nur die Einfuhrsteuer bezahlt. Sobald man sich gegen die enorme Gebühr wehrt, wie bei mir mit Nichtbezahlung, ist das Ganze erledigt. Ich glaube die wissen auch warum...
Am Telefon sagte man mir übrigens nicht warum ich die Gebühr nun nicht mehr bezahlen brauche.
schuessel11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2009, 22:19   #18
ybh
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Ich hatte zwar die Rechnung samt Abfertigungsgebühr bezahlt aber als ich diesen Thread gelesen habe, habe ich denen eine Email geschrieben nach obiger Vorlage. Wenn die auf die Email nicht reagieren werde ich es noch mal faxen. Mal schauen was daraus wird.
ybh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2009, 22:52   #19
Bronko
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Zitat:
Zitat von ybh Beitrag anzeigen
Ich hatte zwar die Rechnung samt Abfertigungsgebühr bezahlt aber als ich diesen Thread gelesen habe, habe ich denen eine Email geschrieben nach obiger Vorlage. Wenn die auf die Email nicht reagieren werde ich es noch mal faxen. Mal schauen was daraus wird.
Na dann mal viel Erfolg! Wäre echt sehr Interessant wenn das hinhauen sollte und es uns anschließend mitteilen würdest
Bronko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2009, 23:22   #20
ybh
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Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 77
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ich werde aufjedenfall rückmeldung geben
ybh ist offline   Mit Zitat antworten
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einspruch, gdsk, gebühr, gebühren

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